Oldenburg/Hannover - Für den langjährigen Präsidenten des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) könnte es wegen offenbar unrechtmäßig geleisteter Boni-Zahlungen nun doch eng werden. Sah es kürzlich noch so aus, dass die vom Oldenburger Verbraucherschutz-Institut gezahlten „Aufwandsentschädigungen“ für ihre Veterinäre rechtmäßig sein könnten, so hat sich das Blatt mittlerweile gewendet: Gegen den Laves-Präsidenten Eberhard Haunhorst wurde nach Informationen der NWZ bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Die Folgen könnten für den 56-jährigen Spitzenbeamten verheerend sein. Sie reichen von einem dienstlichen Verweis über eine Geldbuße und eine Kürzung der Dienstbezüge bis hin zur „Entfernung aus dem Dienst“.
Kritik an Aufwandsentschädigungen
Worum geht es? Jahrelang war es bei Laves offenbar gängige Praxis, ihren Amtstierärzten – von rund zwei Dutzend ist die Rede – monatlich eine Aufwandsentschädigung von etwa 180 Euro gezahlt zu haben. Das Geld floss steuerfrei und war etwa für Dienstkleidungen und Arbeitsmaterialien vorgesehen, die das Laves seinen Tierärzten aber ohnehin stellt. Auch wenn Veterinäre Genehmigungen und Gebühren ausstellten, konnten sie eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Auf die Frage, ob das Geld pauschal gezahlt wurde oder Nachweise zu erbringen waren, antwortete Haunhorst gegenüber der NWZ: „Wir haben die Einzelfälle geprüft.“
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) greift das Laves wegen der Aufwandsentschädigungen für Veterinäre in Höhe von insgesamt 200.000 Euro, die seit 2005 aus der Laves-Kasse gezahlt wurden, scharf an. „Das Geld wurde ohne Rechtsgrundlage und rechtswidrig gezahlt“, meint Meyer. Das Ministerium habe im Mai davon erfahren und das Laves umgehend zur Rückzahlung der Boni-Leistungen sowie zur sofortigen Einstellung weiterer Zahlungen aufgefordert.
Unterschiedliche Ansichten
Knackpunkt ist offenbar eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen dem Ministerium und der Landesbehörde. Für das Landwirtschaftsministerium ist klar, dass die pauschalen Aufwandsentschädigungen für Veterinäre nicht an die Laves-Tierärzte hätten gezahlt werden dürfen. „Die Verordnung, auf die sich das Laves beruft, gilt nur für untere Landesbehörden, das Laves ist jedoch eine obere Landesbehörde“, erklärt Klaus Jongebloed, Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Hannover.
Auf das Verfahren gegen Haunhorst angesprochen, betonte der Sprecher, dass das Ministerium sich nicht zu einzelnen Personen äußern könne. Jongebloed versicherte aber: „Wir haben in dem Fall alle notwendigen disziplinarrechtlichen und finanziellen Maßnahmen eingeleitet.“ Wann mit einem Abschluss der Untersuchungen zu rechnen ist, sei noch unklar.
Eberhard Haunhorst, er leitet das im Juli 2001 gegründete Verbraucherschutz-Institut seit dem 1. Februar 2002, sieht dem Disziplinarverfahren gegen sich nach eigenen Worten „gelassen“ entgegen. Nach einem entsprechenden Hinweis aus dem Ministerium in Hannover seien die Zahlungen eingestellt worden.
Unterdessen hat sich auch der Bund der Steuerzahler bereits mit der Boni-Affäre beim Laves befasst. Für Bernhard Zentgraf, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, „wiegen die jetzt bekannt gewordenen Rechtsverletzungen schwer“. Die Angelegenheit sei somit auch für den Steuerzahlerbund von Belang.
