Oldenburg - Die Staatsanwaltschaft Osnabrück sieht keine Hinweise, dass ihre Kollegen in Oldenburg bei Tierschutzverstößen zu nachlässig ermitteln. Es gebe keinen Anfangsverdacht, deshalb sei die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt worden, sagte ein Sprecher der Behörde in Osnabrück der Deutschen Presse-Agentur.

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Die Tierschutzorganisation Soko Tierschutz hatte Mitte April Anzeige erstattet. Sie warf der Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg vor, die Misshandlung von Schlachtrindern in niedersächsischen Schlachtbetrieben schleppend aufzuklären. Dies sei ein Fall von Rechtsbeugung.

Die Anzeige ging an die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Diese leitete den Fall zur Prüfung nach Osnabrück weiter. Es ließen sich „keine Hinweise auf bisher unzureichende Ermittlungen oder gar eine strafbare Rechtsbeugung erkennen“, sagte Sprecher Christian Bagung in Osnabrück. Gegen diesen Bescheid von Ende April sei bislang keine Beschwerde eingelegt worden.

Die Soko Tierschutz teilte auf Anfrage mit, sie habe noch keinen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens bekommen. Man werde eine Beschwerde prüfen, sagte der Vorsitzende Friedrich Mülln.


Das Deutsche Tierschutzbüro und die Soko Tierschutz hatten Missstände in vier Schlachthöfen in Niedersachsen aufgedeckt. Dort wurden Rinder, die eigentlich nicht geschlachtet werden dürften, misshandelt und getötet. Betroffen waren Betriebe in Laatzen, Oldenburg, Bad Iburg und zuletzt in Düdenbüttel bei Stade.

Gerade im Fall Bad Iburg werde nur gegen Mitarbeiter des Schlachthofs ermittelt, sagte Mülln. Die Tierspediteure und Landwirte blieben aber unbehelligt. „Von denen geht weiter täglich Gefahr für Tiere aus.“