OLDENBURG - Streit mit Handwerkern kann teuer und ärgerlich sein – aber es gibt einen schnellen und günstigen Weg zur Lösung: die Schlichtungsstellen. Fachlich qualifiziert und kostengünstig sei die Streitschlichtung, war das Fazit einer Veranstaltung, die am Donnerstag im Rahmen der Ausstellung „Neue Wege der Streitbeilegung“ im Landgericht über Schlichtung informierte.

Dr. Gerhard Kircher, Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg, erklärte als neuer Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer die Vorteile der vorgerichtlichen Einigung: Wenn beide Seiten eine Einigung wollten und bereit seien, von ihrem Standpunkt abzurücken, werde – notfalls mit Hilfe von Sachverständigen – eine Einigung per Vergleich angestrebt.

Kostengünstiges Verfahren

Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, könne die Schlichtungsstelle auf Wunsch beider Parteien auch einen Spruch fällen, der nur in begrenztem Umfang durch das Oberlandesgericht überprüft werden könne. Daraus erwachsende Forderungen seien ebenso wie bei der Einigung vollstreckbar, sagte Kircher. Bei einem Streitwert von 5000 Euro fielen Kosten von etwa 725 Euro an – ein Gerichtsprozess mit zwei Anwälten würde im gleichen Fall bis zu 3200 Euro kosten und manchmal Jahre dauern. Die Geschäftsstelle der Bauschlichtung ist über die Handwerkskammer zu erreichen.

Als verbraucherfreundliche und schnelle Lösungshilfe bei Streit mit Autowerkstätten bezeichnete Ulrich Maaß, Justiziar der Handwerkskammer, die Kfz-Schlichtungsstelle, deren Vorsitzender er ist. Der Schlichtungsstelle gehörten Experten von Innung, ADAC, Deutscher Automobil-Treuhand und des TÜV an: „Das ist geballter Sachverstand“, sagte Maaß. 60 bis 80 Prozent der Streitfälle würden im schriftlichen Verfahren erledigt, bei Nichteinigung gebe es eine mündliche Verhandlung, die nach 45 Minuten eine Entscheidung bringen müsse. „Der Spruch“, so Maaß, „ist für Werkstätten verbindlich, für Kunden ist der Rechtsweg offen.“


Ausbildungsstreits lösen

Bei Streit zwischen Auszubildenden und dem Lehrbetrieb ist die Einschaltung der Schlichtungsausschüsse sogar verbindlich vorgeschrieben. „Ohne Schlichtungsversuch gibt es kein Arbeitsgerichtsverfahren“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Ausschüsse, Christine Leemhuis.