OLDENBURG - Den Begriff des „Konkursverwalters“ hört Uwe Kuhmann nicht so gern. Zum einen sei er durch das Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung 1999 ohnehin sachlich nicht mehr richtig, zum anderen schwinge dabei auch immer ein negativer Beigeschmack mit. Dabei sieht sich der Bremer, der zu den renommiertesten Insolvenzverwaltern im Nordwesten zählt (u.a die Bauunternehmen Martin Oetken/Oldenburg und Bohlen & Doyen/Wiesmoor), keineswegs als Totengräber von Unternehmen. „Man kann eine Insolvenz auch als Chance begreifen“, sagt er. Statt der Schließung könne man häufig auf ein breites Instrumentarium zur Sanierung oder Fortführung eines Unternehmens zurückgreifen.
Vor allem bedingt durch die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Zunft der rund 1800 Insolvenzverwalter in Deutschland zurzeit viel zu tun. Schon jetzt sei die Zahl der Aufträge um rund 30 bis 40 Prozent gestiegen, schätzt Alexandra Ohlhorst, Kanzleipartnerin von Kuhmann. Und die Insolvenzverwalter erwarten im vierten Quartal, wenn bei vielen Unternehmen die Kurzarbeiterregelung ausläuft, eine weitere Zunahme. „Eine Flut von Verfahren wird noch auf uns zukommen“, sagt Kuhmann.
Neben den prominenten Fällen von Arcandor über Märklin bis Schiesser trifft es vor allem viele kleine- und mittelständische Betriebe mit 5 bis 15 Mitarbeitern, die nicht so stark im Fokus der Öffentlichkeit stehen. „Gerade kleinen Familienunternehmen fällt der Schritt zum Insolvenzantrag häufig besonders schwer, weil sie mit so viel Herzblut bei der Sache sind“, weiß Ohlhorst. Oftmals werde dann der Antrag zu spät gestellt, was eine mögliche Rettung erschwere.
Dabei ist die Herangehensweise bei jedem Insolvenzverfahren unabhängig von der Betriebsgröße ähnlich. Zunächst stellt entweder der Schuldner selbst oder der Gläubiger Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht, weil das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Das Gericht prüft den Antrag und setzt – wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind – dann einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein.
„Für uns geht es im ersten Schritt darum, um Vertrauen bei der Belegschaft und bei den Kunden zu werben, für Beruhigung zu sorgen und die Sicherungsmaßnahmen zu kommunizieren“, erläutert Kuhmann. Mit der Ankündigung, dass es in den ersten drei Monaten Insolvenzgeld gibt, könne in der Regel schon für eine erste Beruhigung in der Belegschaft gesorgt werden.
Im Mittelpunkt dieser ersten Phase steht dann eine Bestandsaufnahme: Welche Vermögenswerte (etwa Geld, Maschinen, Fahrzeuge) sind noch vorhanden? Kann der Betrieb als Ganzes oder zumindest in Teilen fortgeführt werden? Gibt es Interessenten?
Spätestens nach drei Monate muss der Insolvenzverwalter einen Bericht über die finanzielle Situation und die Entwicklungschancen des Unternehmens vorlegen. Die Gläubigerversammlung beschließt dann über die Fortführung oder die Schließung des Unternehmens.
Auf „deutlich über 50 Prozent“ taxieren Kuhmann und Ohlhorst die Wahrscheinlichkeit, ein Unternehmen als Ganzes oder zumindest in Teilen weiterzuführen, wenn der Insolvenzantrag früh genug gestellt wurde. Für einen Totengräber ist das wahrlich keine gute Quote.
