OLDENBURG - Harte Bandagen: Der Streit um Abfindungen für etwa 70 Mitarbeiterinnen von SBE Mikrotechnik beschäftigt die Juristen. Wie berichtet, wird die Montage von Schaltern für die Automobilindustrie komplett nach Ungarn verlegt. Alle Mitarbeiter, davon 90 Prozent Frauen, werden ihre Stelle verlieren.
Keine direkte Einigung
Weil sich Betriebsrat und Unternehmen trotz anfänglicher Annäherung nicht auf einen Sozialplan einigen konnten, wurde im Oktober 2008 ein Schiedsverfahren eingeleitet. Die Positionen lagen auseinander: Während die Gewerkschaft als Abfindung je 60 Prozent eines Bruttomonatslohns pro Beschäftigungsjahr für angemessen hält, wollte SBE nach Angaben der IG Metall seit November nur 20 Prozent eines Monatslohns pro Jahr zahlen. Das Volumen läge bei 1,2 Millionen oder 400 000 Euro. Die Einigungsstelle unter dem Vorsitz von Arbeitsgerichtsdirektor Thöne (Emden) gab der Gewerkschaftshaltung den Vorzug: Am 16. Januar wurde das Sozialplanvolumen auf 1,2 Millionen Euro festgeschrieben.
Schluss im Juli
Das Unternehmen akzeptierte den Schiedsspruch nicht. Ende Januar wurde allen Mitarbeitern gekündigt, der Einigungsstellenspruch angefochten. Begründung: Der Sozialplan sei wegen Ermessensfehlern zu hoch dotiert. Über die Anfechtung wird im August entschieden.
Das ließ den Betriebsrat nicht ruhen. „Alle Zeichen deuten darauf hin, dass bei SBE im Juli Schluss ist“, sagte Vorsitzende Marion Dechert, der NWZ . Ihre Befürchtung: Der Betrieb endet vor der Verhandlung der Kündigungsschutzklagen, für den Sozialplan sei kein Geld mehr da. IG-Metall-Sekretär Peter Anders: „Das Unternehmen macht sich vom Acker.“ Also versuchte der Betriebsrat per einstweiliger Verfügung, das Geld zu sichern. SBE sollte verpflichtet werden, die anfallenden Summen (nach dem Schiedspruchfaktor) auf ein Sperrkonto zu zahlen.
Insolvenz angedroht
Kay Schuster, Rechtsanwalt aus Düsseldorf und seit Monaten auch Personalleiter bei SBE, wies diese Forderung am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Oldenburg zurück. Für eine solche Verfügung gebe es keine gesetzliche Grundlage. Wenn SBE so viel Geld zurücklegen müsse, drohe möglicherweise sogar die Insolvenz. Dann wäre nichts mehr für den Sozialplan da. Der Anwalt der Gegenseite, Hajo Köhler (Oldenburg), hielt dagegen: Es gebe Urteile von Landesarbeitsgerichten, die Schiedsstellensprüche für sofort vollziehbar hielten.
Konzern ins Spiel gebracht
Richterin Oppermann lehnte eine einstweilige Verfügung ab. Eine Begründung ihres Spruchs liegt noch nicht vor. Doch während der Anhörung ließ die Richterin durchblicken, dass damit noch keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren verbunden sein muss. Denn eine Frage schien auch für sie noch offen: Ob für die Sozialplankosten nicht auch die SBE-Mutter Saia-Burgess (Murten/Schweiz) aufkommen müsse, die zum in Hongkong ansässigen Konzern Johnson-Electric gehört. Schließlich gilt SBE als verlängerte Werkbank des Oldenburger Saia-Burgess-Werks und beiden hatten bis Oktober 2008 einen gemeinsamen Geschäftsführer.
Und auch der Streit um die einstweilige Verfügung ist nicht beendet: Hajo Köhler kündigte den Gang vor das Landesarbeitsgericht an.
Betriebsrätin Fristlos gekündigt
