OLDENBURG - Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat am Freitag das Hochschulgesetz des Landes in vollem Umfang bestätigt und eine Klage der SPD-Landtagsfraktion abgewiesen. Die Hochschulen haben nach Auffassung des Staatsgerichtshofes Gelegenheit, an der Landes-Hochschulplanung mitzuwirken, sagte Dr. Heide Ahrens, Vizepräsidentin der Uni Oldenburg, zu der Entscheidung. Die Richter in Bückeburg seien voll und ganz der Argumentation des Ministeriums gefolgt.
Der 2009 durch Gesetz als gemeinsames Organ der Universität Oldenburg und der Jade-Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth begründete Lenkungsausschuss sei mit der Niedersächsischen Verfassung vereinbar, teilte ein Sprecher des Staatsgerichtshofs am Freitag mit.
Die SPD-Landtagsfraktion hingegen vertrat in ihrer Klage die Auffassung, dass der Lenkungsausschuss aufgrund seiner weitreichenden Kompetenzen gegen die Wissenschaftsfreiheit und das Selbstverwaltungsrecht der beteiligten Hochschulen verstoße.
Der Abstimmungsbedarf zwischen zwei Hochschulen sei eine Angelegenheit der Landeshochschulplanung, die in die Zuständigkeit des Landes falle, heißt es in der Urteilsbegründung.
Man müsse jetzt abwarten, wie der Lenkungsausschuss im Einvernehmen mit dem Senat und dem Hochschulrat besetzt wird, erklärt Heide Ahrens. Niedersachsens Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) will nächste Woche einen Vorschlag zum Vorsitz im Lenkungsausschuss machen.
Die SPD-Landtagsfraktion befürchtet nach Ansicht von Fraktionschef Stefan Schostok weitere Aushöhlungstendenzen, Die beiden Hochschulen hingen jetzt am Gängelband der Landesregierung. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Björn Thümler (Berne) bescheinigte der SPD, hochschulpolitischen Schiffbruch erlitten zu haben.
