OLDENBURG - Im Arbeitsgerichtsprozess um die fristlose Entlassung des langjährigen Klinik-Verwaltungschefs Fredo Garbade schoss der Beklagte, der Trägerverein der Orthopädieklinik Stenum, am Mittwoch zurück. Der frühere Vereinsvorsitzende Dr. Richard Rieder habe von den umstrittenen, exorbitant hohen Gehalts-„Zulagen“ an Garbade womöglich gar nichts gewusst, und ihm vorgelegte Unterlagen aufgrund seines „Sehproblems“ gar nicht lesen können, griff Vereins-Rechtsanwalt Peter Wandscher den Ex-Verwaltungschef an. Garbade konterte: „Abenteuerlich“ sei solche Argumentation. „Er hat gewusst, was er unterschreibt. Definitiv.“
Zum Hintergrund: Der Krankenhaus-Trägerverein hatte seinen Verwaltungschef im Juni 2010 geschasst. Vorwurf: Garbade habe im Zusammenwirken mit Rieder über Jahre hinweg zu viel kassiert. 802 696 Euro will der Verein zurück. Garbade hielt dagegen: Rieder habe die Gehaltserhöhungen angeboten.
Anwalt zitiert Anwalt
Vorm Arbeitsgericht schilderte Anwalt Wandscher am Mittwoch eine andere Version der Dinge. Rieder habe mit Garbade „keine schriftlichen Vereinbarungen hinsichtlich irgendwelcher Gehaltserhöhungen“ getroffen, zitierte er aus einem Schreiben von Rieders Anwalt Thomas Watermann. Um die Sehschwäche Rieders zu belegen, legte Wandscher Schriftstücke vor, die 2004, 2005 und 2007 mit außergewöhnlich großen Buchstaben für Rieder angefertigt worden seien – von Garbade. Das zeige, dass der damalige Vereinsvorsitzende bei kleineren Schriftgrößen gar nicht habe erkennen können, was ihm vorgelegt wurde.
Garbades Anwalt Hartmut Lausch intervenierte. Es gebe da eine eidesstattliche Erklärung von Rieder gegenüber Garbade – die am Mittwoch aber (noch) nicht näher beleuchtet wurde.
Rieder selbst nahm zwar an diesem Prozesstag teil, sagte aber nicht aus. Sein Mandant wolle vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, erklärte Watermann. Der Grund: Im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Garbade und Rieder ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es sei denkbar, dass Aussagen Rieders Auswirkungen auf das Strafverfahren haben.
Langer Prozess erwartet
In einem Zwischenurteil legte das Gericht fest, dass Rieder doch aussagen muss. Er könne sich hier nicht auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht berufen. Zugleich erklärte das Gericht den Beitritt Rieders zu dem Verfahren als Neben-Intervenient für zulässig.
Jetzt erwarten Insider, dass sich der Prozess hinzieht. Denn gegen das Zwischenurteil ist Beschwerde beim Landesarbeitsgericht möglich – womit auch gerechnet wird.
