OLDENBURG - Hans-Hermann Töpken aus der Eugen-Richter-Straße in Kreyenbrück fühlt sich enteignet: „Wenn man in verkehrsberuhigten Zonen nur parken darf, wo weiße Markierungen sind, verschwinden gerade die Parkplätze in unserer Straße“, sagt der Diplom-Ingenieur durchaus schmunzelnd. Denn er ahnte richtig, dass das mit den weißen Farb-Marken so ausschließlich nicht sein kann.
Töpken bezog sich auf Stadtsprecherin Christiane Maaß, die beim Park-Ärger am Mehlbeerenweg (NWZ berichtete) betont hatte, man dürfe nur innerhalb von weißen Markierungen parken.
Mit Töpkens Anfrage konfrontiert, ruderte die Stadt wieder zurück: Wo keine weißen Markierung angebracht sei, entscheide unterschiedlich gefärbtes Pflaster zwischen Straße und Parkraum.
Maaß: „Wir haben 450 verkehrsberuhigte Bereiche in der Stadt“ – darin werde mal mit Markierungen, und mal mit unterschiedlichen Pflasterfarben gearbeitet. Die Straßenverkehrsordnung schreibe lediglich vor, dass in „dafür gekennzeichneten Flächen“ geparkt werde.
Das ließ Wolfgang Westenberger nicht ruhen. Der Ingenieur aus der Heinrichstraße in Eversten findet die Flächen in seiner Straße alles andere als klar gekennzeichnet.
Wohl wahr: Wer sich dort umsieht, kann nur wünschen, dass sich parkwillige Autofahrer nicht nach den Pflastermarkierungen richten. Unvermittelt wechselt rot mit grau, weiße Markierungen fehlen ganz – wer meint, dass Grau die Verkehrs- und Rot die Parkfläche markiert, darf sein Auto gern auf dem Gehweg oder mitten auf der Straße abstellen. Wer sich darauf verlässt, dass eine leichte rote Abgrenzung eine graue Fläche fürs Parken freigibt, der kann dort parken – und so die Grundstückausfahrten der Anlieger hoffnungslos zustellen.
Verwirrung könnte auch bei Töpkens Nachbarn aufkommen. Dort gibt es Pflaster-Färbungen, am Wendeplatz der Straße, der aber einen ganz eigenen Fahrbahnbelag hat. Hier sind Parkplätze mit Markierungen abgeteilt – hat das Auswirkungen auf den Rest der Straße? Da bleiben Fragen offen. Zumal diese Beispiele keine Einzelfälle sind.
Gar nicht offen ist die Frage, ob es sich bei verkehrsberuhigten Zonen um Spielstraßen handelt – mitnichten!, weiß NWZ -Leser Jens Mayer. Die Straßenverkehrsordnung verstehe unter einer Spielstraße eine Straße, in der jeglicher Fahrverkehr verboten ist – auch für Anwohner.
