Oldenburg - Aus Sicht der Stadtverwaltung steht dem Bau der neuen Straße wenig im Wege, hieß es vor wenigen Wochen. „Der Bau der Entlastungsstraße zwischen dem Fliegerhorstgelände und dem Stadtteil Wechloy kann konkret geplant werden. Alle erforderlichen Planungsgrundlagen, darunter auch das faunistische Gutachten, liegen inzwischen vor“, teilten Oberbürgermeister Jürgen Krogmann und Verkehrs-, Bau- und Umweltdezernentin Gabriele Nießen mit. Damit seien die Voraussetzungen erfüllt, um die Planung der 2,5 Kilometer langen Trasse weiter voranzubringen.
Die Notwendigkeit einer Entlastungsstraße ergebe sich aus der auf dem Fliegerhorst geplanten Bebauung, insbesondere der Entwicklung der Gewerbeflächen. Für Oldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann ist die Straße ein zentrales Infrastrukturprojekt der Stadtentwicklung: „Die Entlastungsstraße hat eine überörtliche Verbindungsfunktion und dient zur Erschließung der Gewerbeflächen. Die Untersuchung des Verkehrs hat gezeigt, dass eine Abwicklung über die Alexanderstraße nicht mehr möglich ist. Deshalb ist es nur folgerichtig, die Entlastungsstraße zu bauen.“
Krogmann stellte auf einer Pressekonferenz Variante fünf als die machbarste vor. „Diese Variante verläuft nur über Flächen, die sich in städtischem Besitz befinden. In der Gesamtabwägung haben wir dies als erheblichen Vorteil für einen kompakten Planungsprozess erachtet“, sagte Stadtbaurätin Gabriele Nießen. Die Stadt rechnet mit Kosten von 14,6 Millionen Euro. Baubeginn ist voraussichtlich im Frühjahr 2020. Eine Mitfinanzierung der Trasse über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist beim Niedersächsischen Wirtschaftsministerium beantragt worden.
Neben den verkehrsplanerischen Vorarbeiten war auch ein faunistisches Gutachten erstellt worden. Danach sind für den Bau der geplanten Straße Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Welche Maßnahmen dies genau sein werden, muss noch ermittelt werden.
„Am besten wäre umweltfachlich 3a und 3b, die dafür benötigten Flächen stehen aber nicht zur Verfügung. Verbleiben vier und fünf. Variante fünf verläuft nur über Flächen, die sich in städtischem Besitz befinden.
Auch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt spreche sich unter Abwägung der verkehrlichen Erfordernisse und der naturschutzfachlichen Belange für Variante fünf aus, teilte Stadtsprecher Stephan Onnen auf Nachfrage der NWZ mit . Die umfangreiche erforderliche Kompensation könne ortsnah vorgenommen werden. Während Variante vier das Untersuchungsgebiet in zwei gleich große Hälften zerteilt, trenne Variante fünf das Gebiet in überwiegend gewerblich genutzte Flächen und freie Natur und Landschaft. Drei der vier wichtigsten Gewässer blieben mit den umliegenden Flächen ungeteilt zusammen. Nur mit dem Bau von Variante fünf werde es nach Einschätzung der Stadt möglich sein, die vorhandene Amphibienpopulation dauerhaft erhalten zu können. Auch sei zu beachten, dass nur dann von den Gehölzbeständen auf dem Fliegerhorst bis zum Wald am Posthalterweg eine großflächige, reichstrukturierte und uneingeschränkte Fläche den Amphibien zur Verfügung stehe.
Auf dem Fliegerhorst entstehen etwa 950 Wohneinheiten, weiterhin ist der Bau von Kindertagesstätten und einer Grundschule vorgesehen. Insgesamt werden dort dann bis zu 3000 Menschen eine neue Heimat finden und bis zu 2000 neue Arbeitsplätze entstehen. In einem ersten Bauabschnitt sollen etwa 90 Wohneinheiten am Mittelweg entstehen.
