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nordwest-zeitung

Verkehr Miserable Situation am Bahnübergang beseitigen

Oldenburg - Endlich herrsche Klarheit, lobt der Bürgerverein Etzhorn in seinem Infobrief das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Oldenburger Stadtstrecke im Rahmen des Ausbaus der Bahn-Verbindung nach Wilhelmshaven. Man habe sich schon immer für einen sofortigen Ausbau der Lärmschutzwände eingesetzt und der Forderung nach einer Umfahrung keine Chance eingeräumt. „Nun haben es die Stadt und die klagenden Parteien schriftlich, dass sie doch das ,tote Pferd geritten‘ haben.“

Problem „Am Stadtrand“

Der Bürgerverein Ofenerdiek will nach dem Urteil erneut für den Bau einer Unterführung als Ersatz für den Bahnübergang „Am Stadtrand“ werben, so dessen Vorsitzender Ernst Dickermann. Um die Verkehrsprobleme in diesem Bereich zu lösen, reiche eine Modernisierung des Übergangs mit kürzeren Schließzeiten nicht aus.

Der Stadtbezirksvorsitzende des CDU-Stadtbezirkes IV-Nord/Ost, Hendrik Klein-Hennig, sagt: „Wie wir am Urteil sehen, reicht es nicht, als Stadt und Verwaltung immer nur auf andere zu warten. Die Gerichte haben nun entschieden, zur Situation ,Am Stadtrand’ nichts zu unternehmen. Das müssen wir akzeptieren.“ Klein-Hennig sieht nach wie vor die Stadt Oldenburg in der Verantwortung, die miserable Situation am Bahnübergang Am Stadtrand zu beseitigen. „Eine Ankündigung des Stadtbaudezernenten, dass entsprechende Planungen im neuen Jahr beginnen würden, reicht nicht aus. Was wir brauchen, ist ein bindender Ratsbeschluss, am besten noch dieses Jahr.“

Kritik an Kritikpunkten

Dieses „für ganz Oldenburg unerfreuliche Urteil“ habe man natürlich noch nicht in vollem Umfang verdauen können, solange die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht, reagiert der Verein IBO (Interessengemeinschaft für die Bürger und ihre Umwelt im Großraum Oldenburg). Zurzeit könne man sich nur mit den Kritikpunkten beschäftigen, die in der kurzen Pressemitteilung des Gerichtes genannt wurden, die aber aus Klägersicht und auch nach dem Verlauf der Verhandlung eindeutig anders gesehen werden müssen. „Nachdenklich sollten wir alle gestimmt werden, wenn in keiner Weise die über 11 000 Einwendungen aus der Bevölkerung berücksichtigt werden“, so IBO-Pressesprecher Christian Röhlig, der an frühere Gerichtsverfahren erinnert: „Immerhin wurde von uns mit der Klage damals ein großzügiger passiver Schallschutz für Privathäuser erreicht.“

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