OLDENBURG - Knapp 9000 Bürger erhielten Briefwahlunterlagen. Nicht alle hatten sie auch beantragt.
Von Karsten Röhr
OLDENBURG - Die meisten Wahlberechtigten wollten am Sonntag gar nicht wählen. Aber es gab auch einige, die hätten sehr gerne gewählt, durften aber nicht. Jürgen Dreesmann aus der Bahnhofsallee ist einer von ihnen.Dreesmann hatte für die Wahl am 10. September Briefwahlunterlagen beantragt, bekommen und damit gewählt. Von der Möglichkeit, im Vorfeld der Wahl auch gleich Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl anzufordern, hatte er keinen Gebrauch gemacht. Denn er wusste, dass er an diesem Termin problemlos in sein Wahllokal in der Kindertagesstätte am Harreweg gehen konnte. Trotzdem sandte ihm die Stadt nach der Wahl auch noch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zu. Weil er die aber ja gar nicht haben wollte und auch nicht beantragt hatte, warf er sie weg.
Dass er damit quasi seine Stimme in den Müll geworfen hatte, ahnte Dreesmann nicht. Erst als er am Sonntag mit seiner Wahlbenachrichtigungskopie und seinem Personalausweis am Harreweg erschien, wurde klar, dass etwas schiefgelaufen war. Dreesmann war für die Wahl vor Ort im Wahllokal gesperrt.
Der erste Fehler wurde bei der Stadt gemacht, räumte der stellvertretende Kreiswahlleiter Klaus Waßerberg gestern ein. Obwohl Dreesmann nur für den 10. September Briefwahl beantragt hatte, landete seine Karte bei denen, die für beide Termine von Zuhause aus wählen wollten. Waßerberg: „In der EDV hat eine Mitarbeiterin den falschen Kenner gesetzt, und so erhielt der Wähler dann auch noch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen.“
Er selbst habe am Sonntag von „drei bis fünf solcher Fälle gehört“, er schließe aber nicht aus, „dass wir auch noch ein paar mehr davon gehabt haben“. Dennoch sei das „absolut kein Anfechtungsgrund“.
Waßerberg appellierte gleichzeitig, „Briefwahl-Unterlagen niemals einfach wegzuwerfen – egal ob verlangt oder nicht verlangt zugesandt“. Wenn der Wähler die Unterlagen ins Lokal mitbringe, könne er normal wählen. Im Übrigen sei die Wahlbehörde in strittigen Fällen bei glaubhaften Erklärungen am Sonntag großzügig verfahren. Der Wähler vom Ende der Bahnhofsallee hätte nach langen Diskussionen schließlich doch noch wählen dürfen – allerdings nur in der Osterstraße, in der Innenstadt, in die er nicht mehr rechtzeitig kommen konnte.
