Oldenburger Land - Die Geflügelhalter richten sich auf einen neuen Umgang mit der Vogelgrippe ein. Das stark ansteckende Virus H5N8 sei inzwischen in der heimischen Wildvogelpopulation vorhanden, sagte Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes (NGW) in Oldenburg: „Wir haben die Erkenntnis, dass wir das Risiko der Vogelgrippe sozusagen ständig haben.“ Die Branche habe zusammen mit den Behörden reagiert und die Maßnahmen zur Biosicherheit auf den Höfen verbessert – also Maßnahmen wie etwa die Einrichtung von besseren Schleusen angeschoben, mit denen das Einschleppen der Viren in die Betriebe verhindert werden soll.
Auf Niedersachsen entfallen mit rund 108 Millionen Stück Geflügel über die Hälfte des Gesamtbestandes in Deutschland.
Die jüngste Geflügelpest-Epidemie war erst im Frühjahr abgeklungen. Über 900 000 Tiere mussten in diesem Zusammenhang bundesweit gekeult werden, knapp 800 000 in Niedersachsen, darunter 626 000 Puten, 94 000 Legehennen und 69 000 Enten.
Im Emsland gibt es nach Angaben des niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes 4,3 Millionen Legehennen, im Landkreis Oldenburg 1,3 Millionen, in der Grafschaft Bentheim 2,6 Millionen Tiere, in Cloppenburg 1,3 Millionen Legehennen, im Landkreis Osnabrück vier Millionen und in Vechta sogar acht Millionen. Bundesweit kommen bis zu 40 Prozent aller Eier aus Niedersachsen.
Eine Folge: Nicht bei jedem gefundenen Kadaver eines an dem Virus verendeten Wildvogels wird nun sofort ein Sperrgebiet ausgerufen. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Vorjahr, wo es wegen der gefundenen infizierten Wildtiere Einschränkungen für die Geflügelhaltungen gab.
Dafür müssen die Betriebe allerdings investieren: So sollen Hofflächen betoniert und die Eingangs- und Ausgangsschleusen auf den Höfen verbessert werden. Die Nutztierbestände sollten generell besser gegen Virusübertragungen von Wildvögeln geschützt werden, sagt Ripke. Vor allem auf die besonders betroffenen Putenhalter kämen Kosten pro Hof zwischen 5000 und 50 000 Euro zu, schätzt er.
Im Landwirtschaftsministerium in Hannover geht man derzeit von einem geringen Einschleppungsrisiko aus. Präventive Stallpflichten sind aus Sicht des noch amtierenden niedersächsischen Agrarministers Christian Meyer (Grüne) daher völlig überzogen und unangebracht. „Sie würden zu erheblichem Tierleid führen und Freilandhalter auch wirtschaftlich schädigen“, sagte Meyer.
Einzelne Fälle von Vogelgrippe zum Beispiel in Italien zeigen nach Ansicht des Ministeriums, dass Reste des Virus noch in der Umwelt vorhanden sind. Es werde aber von keinem flächendeckenden Seuchenzug, sondern von Einzelfällen ausgegangen. Trotzdem sollten gerade Putenhalter die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt beachten und eine Einschleppung des Virus in die Ställe vermeiden. Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Nichtbeachtung der Vorschriften oder Fahrlässigkeit keine Entschädigungen mehr aus der Tierseuchenkasse gezahlt werden.
Insgesamt betrug der Schaden der niedersächsischen Geflügelwirtschaft 17 Millionen Euro, sagte Ripke. Putenhalter müssen sich auf höhere Beiträge für die Tierseuchenkasse einstellen. Rund 817 000 Tiere wurden getötet. Davon waren laut Ministerium 651 000 Puten in industriellen Haltungen und fast ausschließlich Putenhähne, die getrennt von Putenhennen gemästet werden.
Auch für Legehennenhalter gibt es eine Änderung, sagt NGW-Geschäftsführer Dieter Oltmann. Die Vermarktungsrichtlinien für Freilandeier wurden geändert: Konnten noch im vergangenen Jahr Eier aus Freilandbetrieben nach einer zwölfwöchigen Stallpflicht nur noch als Eier aus Bodenhaltung vermarktet werden, solle künftig eine Frist von 16 Wochen gelten. Da Bodenhaltungseier nicht so viel Erlös bringen wie Freilandeier, hatte die Stallpflicht auch für die Legehennenbetriebe finanzielle Einbußen gebracht.
