Brake/Varel/Oldenburg - Überraschende Wende im Untreueprozess gegen den ehemaligen Landes- und Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (Varel) und den früheren Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV), Hans-Peter Blohm (Brake): Der OOWV hat im Rahmen des Strafprozesses seinen Adhäsionsantrag über 1,2 Millionen Euro gegen Blohm zurückgezogen. Das erklärte Blohms Verteidiger Christian Landowski am Freitag gegenüber dieser Zeitung.
Positive Überraschung
Der Oldenburger Rechtsanwalt äußerte sich erleichtert über diese Entwicklung: „Das ist eine riesige positive Überraschung.“ Mit einem Adhäsionsantrag können zivilrechtliche Forderungen bereits in einem strafrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden.
Bei der Forderung ging es im Wesentlichen um außertarifliche Sonderzahlungen an OOWV-Beschäftigte, die Blohm eigenmächtig veranlasst habe. Dafür muss er sich im Strafprozess vor der 1. Großen Strafkammer des Oldenburger Landgerichts verantworten. Parallel forderte der Verband die Summe von 1,2 Millionen Euro zurück.
Außerdem wird Funke und Blohm vorgeworfen, Blohms Gehalt ohne entsprechende Vorstandsgenehmigung eigenmächtig um etwa 86 000 Euro pro Jahr erhöht zu haben. Auch für diesen Komplex will der Verband das zu viel gezahlte Geld zurück, so dass es um eine Forderung von 1,4 Millionen Euro geht.
OOWV-Sprecher Lutz Timmermann erklärte auf Nachfrage, dass eine Zurücknahme des Adhäsionsantrags im laufenden Strafprozess allerdings keinen Verzicht auf die Forderung bedeute. Timmermann: „Der Wasserverband will weiterhin 1,4 Millionen Euro zurück.“ Die Forderung bleibe bestehen und solle in einem zivilrechtlichen Verfahren durchgesetzt werden.
Am Dienstag fortgesetzt
Am Dienstag soll der Prozess fortgesetzt werden. Das Verfahren vor der Strafkammer könnte durch die Rücknahme des Adhäsionsantrags etwas weniger kompliziert werden. In dem Prozess geht es neben der Zulagenzahlungen und der Gehaltserhöhung für Blohm um 8000 Euro, die der OOWV für die Silberhochzeit des damaligen Verbandsvorstehers Funke gezahlt hat.
Durch diesen Vorfall war das Verfahren überhaupt in Gang gekommen. Die Zahlung aus dem Jahr 2007 war 2008 gegenüber den Gremien des Verbandes vertuscht und als Danke-schön-Zahlung für Anlieger von OOWV-Baustellen bezeichnet worden. Erst ein Brief des damaligen Justiziars des Verbands an den Vorstand hatte den Vorgang publik gemacht.
