Navigation überspringen
nordwest-zeitung
Abo-Angebote ePaper Newsletter App Prospekte Jobs Immo Trauer Shop

Justiz OOWV zieht Begleitklage im Funke-Prozess zurück

Brake/Varel/Oldenburg - Überraschende Wende im Untreueprozess gegen den ehemaligen Landes- und Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (Varel) und den früheren Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV), Hans-Peter Blohm (Brake): Der OOWV hat im Rahmen des Strafprozesses seinen Adhäsionsantrag über 1,2 Millionen Euro gegen Blohm zurückgezogen. Das erklärte Blohms Verteidiger Christian Landowski am Freitag gegenüber dieser Zeitung.

Positive Überraschung

Der Oldenburger Rechtsanwalt äußerte sich erleichtert über diese Entwicklung: „Das ist eine riesige positive Überraschung.“ Mit einem Adhäsionsantrag können zivilrechtliche Forderungen bereits in einem strafrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden.

Bei der Forderung ging es im Wesentlichen um außertarifliche Sonderzahlungen an OOWV-Beschäftigte, die Blohm eigenmächtig veranlasst habe. Dafür muss er sich im Strafprozess vor der 1. Großen Strafkammer des Oldenburger Landgerichts verantworten. Parallel forderte der Verband die Summe von 1,2 Millionen Euro zurück.

Außerdem wird Funke und Blohm vorgeworfen, Blohms Gehalt ohne entsprechende Vorstandsgenehmigung eigenmächtig um etwa 86 000 Euro pro Jahr erhöht zu haben. Auch für diesen Komplex will der Verband das zu viel gezahlte Geld zurück, so dass es um eine Forderung von 1,4 Millionen Euro geht.

OOWV-Sprecher Lutz Timmermann erklärte auf Nachfrage, dass eine Zurücknahme des Adhäsionsantrags im laufenden Strafprozess allerdings keinen Verzicht auf die Forderung bedeute. Timmermann: „Der Wasserverband will weiterhin 1,4 Millionen Euro zurück.“ Die Forderung bleibe bestehen und solle in einem zivilrechtlichen Verfahren durchgesetzt werden.


Am Dienstag fortgesetzt

Am Dienstag soll der Prozess fortgesetzt werden. Das Verfahren vor der Strafkammer könnte durch die Rücknahme des Adhäsionsantrags etwas weniger kompliziert werden. In dem Prozess geht es neben der Zulagenzahlungen und der Gehaltserhöhung für Blohm um 8000 Euro, die der OOWV für die Silberhochzeit des damaligen Verbandsvorstehers Funke gezahlt hat.

Durch diesen Vorfall war das Verfahren überhaupt in Gang gekommen. Die Zahlung aus dem Jahr 2007 war 2008 gegenüber den Gremien des Verbandes vertuscht und als Danke-schön-Zahlung für Anlieger von OOWV-Baustellen bezeichnet worden. Erst ein Brief des damaligen Justiziars des Verbands an den Vorstand hatte den Vorgang publik gemacht.

Jürgen Westerhoff
Themen
Artikelempfehlungen der Redaktion
Kommentar
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump verlässt den Gerichtsaal des Strafgerichts in Manhattan

URTEIL GEGEN DONALD TRUMP Ein vorbestrafter Präsident?

Fridemann Diederichs Büro Berlin
Die Unfallstelle: Am Bahnübergang Liethe erinnerten ein Holzkreuz und Grablichter an das tragische Unglück, bei dem ein 52-jähriger Rasteder ums Leben kam.

NACH TÖDLICHEM BAHNUNFALL IN RASTEDE Anklage erhoben gegen Bahnsicherungsposten

Frank Jacob
Rastede
Klaus-Peter Wolf

KOLUMNE Romanfigur Rupert rettet Leben

Klaus-Peter Wolf
Ostfriesland
Auf dem früheren Real-Gelände in Norden soll ein Edeka-Markt entstehen. Dafür wird das frühere Real-Gebäude zum Teil abgerissen.

BEBAUUNGSPLAN IN ABSTIMMUNG Edeka-Neubau in Norden verzögert sich erneut um Monate

Aike Sebastian Ruhr
Norden
Völlig zerstört: Die Aufnahme aus dem Jahr 1986 zeigt die   St. Georgen Kirche, dahinter die Wallgärten (Kuhweide)- und die Wohnblöcke vom Friedenshof .

KIRCHE ST. GEORGEN VOR ABRISS GERETTET Oldenburg und das Wunder von Wismar

Thomas Husmann
Oldenburg