Hannover - Die ostfriesische Teekultur und der sogenannte Blaudruck sollen nach dem Willen der niedersächsischen Landesregierung in die bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. Beide Traditionen seien weit über die Landesgrenzen hinaus mit Niedersachsen verbunden, erklärte das Kulturministerium des Landes am Freitag in Hannover zur Begründung. Beide Vorschläge seien an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet worden.
Die Teekultur und der Blaudruck wurden nach den Angaben unter mehreren Bewerbungen von einer Jury auf Landesebene ausgewählt. Im Laufe des Jahres werden alle Anträge aus den Bundesländern von einem Gremium bei der Deutschen Unesco-Kommission (DUK) analysiert und eine Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis geprüft. Es ist die Grundlage für Anmeldungen zur internationalen Liste des immateriellen Erbes der Unesco.
Die ostfriesische Teekultur wurde laut Ministerium mit dem Import von Tee in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Ostfriesland begründet. Es entwickelte sich eine Zeremonie mit bestimmten Teemischungen, Porzellanen und Ritualen. Traditionell wird die Teekultur in der Familie weitergegeben; „vererbt“ werden nicht nur Zubereitungsart, Teegeschirr und Zubehör, sondern oft auch die Vorliebe für spezielle Teemischung.
Der Blaudruck ist eine Stoffveredelung, bei der Tücher durch ein spezielles Verfahren mit Indigo-Farbe in bestimmten Mustern gefärbt werden. Die gefertigten Stoffe mit weißem Muster auf blauem Grund werden etwa als Tischtücher, Vorhänge, Hemden, Meterware oder zur Herstellung traditioneller Trachten verwendet. Der Blaudruck hatte seine Blütezeit im 18. Jahrhundert.
Das Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes umfasst derzeit 34 Einträge. Im Dezember 2015 waren das Sternsingen, das Kneippen, das Schützenwesen, das Ehrsame Narrengericht in Grosselfingen, die Volkstanzbewegung, das Choralsingen sowie die manuelle Glasfertigung neu in die Liste aufgenommen worden.