OVELGöNNE - Die Bezirksvorsteher der Gemeinde Ovelgönne werden ab sofort stichprobenartig in den Bauerschaften die Hundehalter daraufhin überprüfen, ob für ihre Hunde eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und ob die Hunde „gechipt“ sind. Das teilt Heike Stöver von der Gemeindeverwaltung mit. Die Bezirksvorsteher wurden im Januar auf diese Aufgabe vorbereitet. Sie sind nach Angaben von Stöver berechtigt, die Daten, also den Versicherungsnamen und -nummer sowie die Chip-Nummer des Hundes, zu erfassen. Dieses Formblatt muss der Hundehalter anschließend unterschreiben.
Seit 1. Juli 2011 ist gesetzlich geregelt, dass jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, durch einen elektronischen Transponder, den sogenannten „Chip“, zu kennzeichnen ist. Diesen Chip setzt der Tierarzt. Außerdem muss für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sachschäden abgeschlossen haben. Hundehalter, die diesen Vorgaben nicht nachgekommen sind, begehen laut Heike Stöver eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Weitere Informationen unter Telefon 04480/8240 oder Telefon 04480/8214.
