Ovelgönne - Die Gemeinde Ovelgönne treibt den Ausbau der Windenergie weiter voran. Auch in der Adventszeit werden die Bauarbeiten für die Windparks Oldenbroker Feld und Frieschenmoor planmäßig vorangetrieben.
Wer auf der Bundesstraße 211 von Barghorn nach Brake unterwegs ist, dem fallen die neuen und bis zu 200 Meter hohen Anlagen ins Auge. Auf dem Oldenbroker Feld sind bereits seit 2001 13 Anlagen in Betrieb. Jetzt kommen insgesamt 14 neue Anlagen hinzu. Ermöglicht wurde dies über die Flächennutzungsplanänderungen Nr. 23 und 25. Mit dem Plan Nr. 23 wurde der Weg für vier neue Anlagen geebnet, drei Anlagen stehen bereits, die 4. ist in Planung. „Der ursprünglich geplante Standort für die 4. Anlage konnte nicht verwirklicht werden und musste verschoben werden“, teilte der Bauamtsleiter der Gemeinde Ovelgönne, Holger Meyer, am Montag im Gespräch mit der NWZ mit.
Eine Anlage versetzt
Im Windpark Frieschenmoor sind insgesamt zwölf Anlagen in Bau. Die Arbeiten können sowohl von der B 211 in Höhe Popkenhöge sowie von der B 212 Höhe Golzwarden gut gesehen werden. Die Bauarbeiten für beide Windparks sollen nach dem Stand der Dinge bis Frühsommer 2018 abgeschlossen werden. Um die Windkraftanlange bedarfsgerecht befeuern zu können, soll auf Gemeindegebiet ein Radarturm errichtet werden. „Die technische Entwicklung ist enorm. Die neuen Möglichkeiten der Steuerung sorgen dafür, dass die Anlagen nachts nur dann befeuert werden, wenn sich ein Flugobjekt direkt in der Nähe befindet“, sagt Ovelgönnes Bürgermeister Christoph Hartz.
In Barghorn ist der Bau von neun Windkraftanlagen geplant. Doch hier sind derzeit keine Bauarbeiten zu beobachten. Für den Windpark am Culturweg sind zwar Wege zur Erschließung bereits vorbereitet worden, doch Gerichtsentscheidungen stoppten den Bau.
Formell beruhen die Gerichtsentscheidungen darauf, dass der Landkreis Wesermarsch für die Errichtung der Windkraftanlagen keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgenommen hat, so der Naturschutzbund Niedersachsen.
Fehlende Prüfung
Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht stellten fest, dass wegen des Konflikts zwischen dem Vogelhabitat einerseits und den Windkraftanlagen andererseits eine solche UVP für den Windpark Culturweg in Barghorn hätte gemacht werden müssen.
Der Naturschutzbund Niedersachsen glaubt nicht, dass sich die artenschutzrechtlichen Bedenken beim geplanten Windpark am Culturweg in Ovelgönne durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ausräumen lassen.
Erhebliche Bedenken
„Die Anforderungen an den Artenschutz und insbesondere an das Vogelhabitat ändern sich nicht dadurch, dass nun formell eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird“, sagt Elke Meier, Fachbereichsleiterin Naturschutz beim Nabu. Selbst dann, wenn Schutzvorkehrungen für die Vögel getroffen würden, ließe sich der Artenschutz nicht sicherstellen. „Wir halten die Windkraftanlagen an diesem Standort dauerhaft für nicht genehmigungsfähig“, teilt Elke Meier in einer Stellungnahme mit.
