Rückschlag für Air Berlin: Die angeschlagene Fluggesellschaft kann ab Mitte Januar gut ein Drittel weniger Flüge als bisher mit ihrem arabischen Partner Etihad Airways (im Bild Stewardessen beider Gesellschaften) gemeinsam vermarkten. Das folgt aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, die es am Mittwoch veröffentlichte. Die Richter lehnten den Antrag Etihads ab, die Genehmigung für 31 sogenannte Codeshare-Strecken, bei denen Etihad Air-Berlin-Flüge als eigene verkauft, über den 15. Januar hinaus zu verlängern. Etihad Airways ist mit einem Anteil von 29,2 Prozent größter Aktionär und hat Air Berlin bereits finanziell unterstützt. Die gemeinsame Vermarktung von Flügen mit Etihad ist für Air Berlin ein wichtiger Pfeiler des Geschäfts.
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