Petersdorf - Günstige Baugrundstücke und eine hohe Familienförderung: „Wir wollen den Ort Petersdorf weiter fördern“, sagte Bürgermeister Hermann Block am Mittwochabend im Planungsausschuss des Gemeinderates. Einstimmig brachten die Ausschussmitglieder die Verkaufs- und Vergabebedingungen für das Baugebiet „Südlich der Kampstraße“ auf den Weg. Im Gemeinderat wird der Punkt in der kommenden Woche behandelt. Die ersten Bauherren werden schon dieses Jahr starten können. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Wie teuer sind die Grundstücke

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In Anlehnung an die Baugebiet Bösel-Nord und Bösel-Nord II wurden die insgesamt 24 Baugrundstücke in dem Gebiet in zwei Kategorien unterteilt: Wohnbaugrundstücke der Kategorie 1 sollen 49 Euro pro Quadratmeter (voll erschlossen) kosten, Grundstücke der Kategorie 2 46 Euro pro Quadratmeter. Für die maximal vier Mietwohnungsgrundstücke kostet der Quadratmeter fünf Euro mehr pro Wohneinheit. Erlaubt sind höchstens zwei Wohneinheiten pro Grundstück.

Hinzu kommt der Kanalbaubeitrag an den OOWV, der nicht enthalten ist. Der belief sich im Baugebiet Bösel-Nord II auf 4,80 Euro pro Quadratmeter, günstiger war der Beitrag aber im Bereich Im Dorfe – der Tatsache geschuldet, dass der OOWV die Preiserhöhung erst nach der Vergabe der Grundstücke mitgeteilt hatte. „Die Erschließung ist sehr teuer geworden, das spiegelt sich wider“, sagte Bürgermeister Block.

Die Gemeinde geht davon aus, dass der Beitrag in etwa fünf Euro betragen wird.

Gibt es bereits Interessenten

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Derzeit gibt es bei der Gemeinde eine unverbindliche Interessentenbekundungsliste mit 15 Namen drauf, die in der Reihenfolge des Antragseingangs über die Verkaufs- und Vergabebedingungen informiert werden. Sie können nach der Ratssitzung in der kommenden Woche ihre Reservierung vornehmen. Diese wird nach Ablauf eines Monats verbindlich. Vorrangig werden die Bewerber behandelt, die in den vergangenen fünf Jahren kein Wohnbaugrundstück von der Gemeinde erworben haben. Eine Reservierungsgebühr wird nicht erhoben.

Welche Bedingungen gibt es

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Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren nach Beurkundung des Vertrages zu bauen. Die Frist kann aus wichtigen Gründen um ein Jahr verlängert werden.

Weiterhin verpflichtet sich der Käufer, das Haus selbst für mindestens zehn Jahre zu bewohnen – mindestens müssen das 50 Prozent der Wohnfläche sein. Sie können aber auch von Kindern, Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern bewohnt werden.

Wer sich nicht an die Selbstbezugs-Verpflichtung hält, dem droht eine empfindliche Nachzahlung in Höhe von 25 000 Euro, nämlich dann, wenn keine plausiblen Gründe vorlegen. Gründe können etwa Arbeitsplatzwechsel oder Ehescheidung sein. Diese Bedingung gilt natürlich nicht für die Mietwohnungsbaugrundstücke.

Wie hoch ist die Förderung für Familien

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Die Gemeinde möchte junge Familien mit Kindern ansprechen und „deutliche Anreize“ setzen, damit sich junge Familien in Petersdorf ansiedeln oder dort bleiben, so Bürgermeister Block. Das sei auch eine erfreuliche Entwicklung für den Kindergarten und die Grundschule in Petersdorf.


In Petersdorf wird es daher eine höhere Familienförderung als bislang geben. Als nicht zurückzahlbarer Zuschuss für eigene Kinder unter 18 Jahren, die im Haus wohnen, wird gewährt: 3000 Euro für das erste Kind, 4000 Euro für das zweite Kind und für das dritte Kind 5000 Euro. Die maximale Förderung wird von bislang 6000 auf 12 000 Euro erhöht.

Die Zuschüsse werden bis zu fünf Jahre nach Einzug ins Haus gewährt.

Die Grundstücke in dem neuen Baugebiet sind im Schnitt zwischen 700 und 800 Quadratmeter groß.

Reiner Kramer
Reiner Kramer Redaktion Münsterland (Stv. Leitung Cloppenburg/Friesoythe)