Rodenkirchen - Jeder, der beruflich Pflanzenschutzmittel einsetzt, muss bis zum 26. Mai 2015 einen Sachkundenachweis beantragen. Das gilt nach einer neuen Verordnung auch für Landwirte, bei denen bislang der Abschluss der Ausbildung als Sachkundenachweis anerkannt wird.

Das erläuterte Thees Rewerts, Berater für Pflanzenbau bei der Bezirksstelle Oldenburg-Nord der Landwirtschaftskammer, am Mittwochvormittag bei einer Vortragsveranstaltung seiner Einrichtung in der Markthalle. Gut 80 Landwirte hörten zu; für sie gilt diese Veranstaltung als Fortbildungsnachweis. Er muss alle drei Jahre erneuert werden. Damit können sie beim Pflanzenschutzamt die neue Chip-Karte beantragen, ohne die sie ab 2016 keine Pflanzenschutzmittel mehr kaufen können.

Landwirte müssen sich möglicherweise in Bezug auf das am häufigsten eingesetzte Mittel umstellen: Glyphosat, am besten bekannt unter der Markenbezeichnung Roundup. Wegen möglicher Rückstände wird seine Zulassung derzeit vom Amt für Pflanzenbau des Bundeslandwirtschaftsministeriums und vom Bundesamt für Risikobewertung erneut geprüft.

Der Pflanzenschutz-Berater Dr. Jürgen Fisahn warnte vor dem Maiszünsler, einem Schädling, der in Süddeutschland vorkommt, aber sich nach Norden ausbreitet. Wie Landwirte Schädlingen und Pilzbefall mechanisch vorbeugen können, erläuterte Dr. Hans-Heinrich Kowalewsky, der bei der Landwirtschaftskammer den Fachbereich Landtechnik leitet. Er stellte verschiedene Geräte vor, die die Stoppeln nach der Ernte im Herbst mulchen, was ihre Zersetzung fördert und Pilzen und anderen Schädlingen weniger Nährboden bietet.

Henning Bielefeld
Henning Bielefeld Redaktion Nordenham (Stv. Leitung), Redaktion Stadland