Elsfleth/Burwinkel - Der Vorentwurf für die Nutzung der ehemaligen Militärflächen in Burwinkel für Photovoltaikanlagen wurde bereits beschlossen. Am Mittwochabend gab der Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung eine Beschlussempfehlung ab. Der Stadtrat sollte die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie gleichzeitig die öffentliche Auslegung beschließen, hieß es einstimmig.
Das ehemalige militärische Gebiet in Burwinkel (Flugabwehrraketen waren stationiert), mit Ausnahme der von der Kreisjägerschaft genutzten Flächen, die dort einen Schießstand unterhält, soll in eine Sonderbaufläche „Freiland-Photovoltaikanlagen“ umgewandelt werden. Die Behörden und andere Träger öffentlicher Belange waren im Vorverfahren über die Pläne informiert worden.
Es gebe zwei relevante Punkte in dem Verfahren, hieß es während der Sitzung. Zum einen sei die Erschließung – nur für die Bauphase – über den Burwinkler Damm zu bewerkstelligen. Die niedersächsische Straßenbaubehörde habe dazu schon ihr Einverständnis signalisiert. Eine Genehmigung sei nur Formsache. Eine andere Behörde sieht jedoch ein Problem: Der Landkreis Wesermarsch betrachte das Gelände im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht als eine militärische Konversionsfläche. Es gebe schon eine Zwischennutzung durch die Moorriemer-Ohmsteder Sielacht. Ein Schäfer würde das Gelände nutzen, die noch vorhandenen Gebäude würden als Lagerflächen dienen. Die Stadt Elsfleth könnte das Gebiet daher nicht als EEG-Fläche ausweisen, hieß es.
In Deutschland kann Strom von Freiflächenanlagen über das EEG vergütet werden, das auch den Einsatz von Anlagen regelt. Eine Vergütungspflicht besteht allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen, die der Landkreis nicht für das Areal in Burwinkel anerkennt. Die Stadt Elsfleth müsste das gesamte Stadtgebiet nach Flächen für die Photovoltaikeignung untersuchen, so der Rat des Landkreises.
Die Mitglieder des Ausschusses waren anderer Auffassung. Es sei eindeutig, dass die Flächen von der Bundeswehr genutzt worden seien. Bauliche Strukturen seien noch zu erkennen, zudem sei das Gelände eingezäunt, hieß es weiter. Die Flächenplannutzungsänderung sei unverändert zu beschließen.
