Braunschweig - Der Klagemarathon um milliardenschwere Schadenersatzforderungen gegen die Porsche-Dachgesellschaft zieht sich auch fünf Jahre nach der Übernahmeschlacht gegen VW weiter in die Länge. Am Mittwoch sorgten vor dem Landgericht Braunschweig die Krankmeldung eines Klägeranwalts und überraschend aufgetauchte Zuständigkeitsfragen für neue monatelange Verzögerungen. Für die beklagte Porsche-Dachgesellschaft PSE ist jeder Zeitverzug in dem juristischen Tauziehen um die Nachwehen des gescheiterten Griffs nach der Macht bei VW ein Ärgernis.

Die 5. Zivilkammer will am 19. Juni entscheiden, ob ein Verfahren um fast zwei Milliarden Euro Schadenersatz gegen die PSE an ein Gericht mit Kartellrechtsschwerpunkt überwiesen werden muss. Der Vorsitzende Richter Stefan Puhle erklärte, dass der Kammer im Laufe ihrer Auseinandersetzung mit der Materie Zweifel gekommen seien, ob sie überhaupt zuständig ist.

Die PSE wehrt sich gegen den Ortswechsel. „Für uns ist entscheidend, dass der Fall behandelt und entschieden wird und nicht weiter durch die Republik irrt“, sagte PSE-Jurist Markus Meier. Die Kläger, die Kanzlei Broich, beantragten Frankfurt. Aber auch das Landgericht Hannover wäre denkbar, so Puhle.

Sollte der Fall überwiesen werden, wäre die Prozesswelle geteilt: Zwei Fälle mit Klagesummen von zwei Milliarden Euro blieben in Braunschweig. Fall Nummer drei mit seinen knapp zwei Milliarden Euro Forderung droht dagegen abgegeben zu werden.