Leer - Zum zweiten Mal hat ein Kunde der Leeraner Postbankfiliale vor Gericht Zinsen zugesprochen bekommen, die das Unternehmen zuvor als unrechtmäßig bewertet und deshalb wieder storniert hatte. Laut Rechtsanwältin Nina Seidemann von der Kanzlei Schunk & Seidemann in Leer hat das Landgericht Hamburg einem ihrer Mandanten im Postbank-Zinsskandal (Infokasten) jetzt die strittige Summe in Höhe von 12 500 Euro zugesprochen.

Der Postbankkunde hatte in der Filiale in Leer für ein Tagesgeldkonto einen Zinssatz in Höhe von 3,7 Prozent zugesagt bekommen, berichtet Seidemann. Nachdem die Postbank Anfang des Jahres herausfand, dass Hunderte Kunden im Nordwesten Sonderkonditionen, die weit über dem geltenden Zinssatz der Bank lagen, gewährt worden waren, buchte sie die vom damaligen Filialleiter auf das Konto des Kunden gutgeschriebenen 12 500 Euro Zinsen zurück. Die Postbank begründete den Schritt damit, dass der leitende Angestellte nicht befugt gewesen sei, die Sonderkonditionen zu gewähren.

Anwältin Nina Seidemann reichte Klage am Landgericht Hamburg ein und führte in dem Zivilprozess aus, „dass es für den Kunden nicht erkennbar gewesen sei, dass der Filialleiter zum Abschluss des Vertrages nicht berechtigt war“. Zudem hätte die Postbank erkennen müssen, dass die Filiale in Leer bei der Einwerbung von Anlagegeldern im bundesweiten Vergleich ganz vorne gelegen habe – obwohl es sich nur um eine Kleinstadt handele. Was zudem gänzlich bei der Postbank gefehlt habe, „war die Innenrevision“, stellte Seidemann fest.

Rechtskräftig ist das Urteil des Landgerichtes noch nicht. Die Anwälte der Postbank kündigten Berufung an.

Bereits im Juli hatte – wie berichtet – das Landgericht Bonn einem Kunden aus dem Oldenburger Raum Recht gegeben. Das Gericht verurteilte die Postbank dazu, dem Kunden rund 50 000 Euro Sonderzinsen zu zahlen, die der frühere Filialleiter diesem zugesagt hatte.