Bonn/Oldenburg/Leer - Die Postbank muss einem Kunden aus dem Oldenburger Raum 50.000 Euro Sonderzinsen zahlen, die ein früherer Leiter der Filiale in Leer ihm zugesagt hatte. Ein entsprechendes Urteil habe am Mittwoch die Kammer des Landgerichts Bonn gefällt, teilte die Oldenburger Rechtsanwältin Heike Korte aus der Kanzlei Dr. Koch Rechtsanwälte und Notare mit.

Der Filialleiter ist seit längerem suspendiert. Er soll – wie berichtet – über mehrere Jahre Kunden der Postbank in Leer Sonderkonditionen für Einlagen eingeräumt haben, die so von der Höhe her nicht üblich waren.

Das Bonner Urteil sei insofern wichtig, da es noch zahlreiche weitere betroffene Kunden gebe. Sie selbst vertrete „eine Vielzahl von Mandanten“ in ähnlichen Fällen, sagte Heike Korte.

Das Landgericht Hamburg hatte in einem ähnlichen Fall im Zusammenhang mit den sonderbaren Konditionen bei der Postbank in Leer die Klage eines Kunden aus der Gemeinde Moormerland (Ostfriesland) abgewiesen. Er hatte den Angaben zufolge die Zahlung von 16.500 Euro gefordert.

Im Fall des Kunden aus dem Raum Oldenburg hatte die Postbank nach Angaben der Rechtsanwältin Korte die Gutschriften in der vereinbarten Höhe auch tatsächlich veranlasst. Jedoch: „Anfang des Jahres 2013 buchte die Postbank von einem Konto des Klägers bereits gutgeschriebene Zinsen und darüber hinausgehende Beträge zurück“, erläutert die Juristin den Fall. „Diese Rückbuchung der gutgeschriebenen Beträge erfolgte zu Unrecht in unverständlicher Weise.“


So habe das Landgericht Bonn – entsprechend dem Vortrag des Klägers – festgestellt, dass der Kunde nicht damit rechnen musste, dass eine Vielzahl von Buchungen, wie die Postbank es behaupte, ohne Wissen und Kontrolle der Postbank vorgenommen und ungeprüft auf den Kontoauszügen erscheinen können. Ferner habe das Gericht ausgeführt, dass der Kunde darauf vertrauen durfte, dass die Leiter der Postbankfilialen dem Kläger Sonderkonditionen gewähren durften.

Tatsächlich waren der Bank – wie die Rückbuchungen zeigen – die Konditionen wohl zu gut.

Die Postbank sei gehalten gewesen, das Verhalten des Filialleiters zu überprüfen und interne Kontrollen zu installieren. Dies sei offenbar nicht geschehen, schilderte Korte die Argumentation im Landgericht Bonn. Weitere Verfahren zu den Vorgängen in der Filiale könnten folgen.

Rüdiger zu Klampen
Rüdiger zu Klampen Wirtschaftsredaktion (Ltg.)