Düsseldorf - Aufatmen für die Verbraucher: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine zusätzliche Preisrunde bei Strom und Gas vorerst unterbunden. Das Gericht wies am Mittwoch die Forderung der Betreiber von Strom- und Gasnetzen nach höheren Profiten zurück. Die von der Bundesnetzagentur in den regulierten Märkten festgelegten Renditen seien rechtmäßig und angemessen.

Die Beschlüsse (Az: VI-3 Kart 33/08(V) u.a.) sind noch nicht rechtskräftig. Die Netzbetreiber werden die Entscheidungen voraussichtlich mit Beschwerden vor dem Bundesgerichtshof anfechten.

Elf Strom- und Gasnetzbetreiber wollten vor dem Gericht höhere Gebühren für die Nutzung ihrer Leitungen durchboxen – gleich für mehrere Jahre rückwirkend. Sie hielten die Renditen, die ihnen beim staatlich festgelegten Netzentgelt zugestanden werden, für zu gering. Das waren bislang 9,3 Prozent auf das eingesetzte Eigenkapital für Neuanlagen und 7,6 Prozent für Altanlagen.

Die Unternehmen forderten aber zwischen 11 und über 13 Prozent. Derart deutlich erhöhte Profite hätten letztlich die Strom- und Gaspreise in die Höhe getrieben, zumal sie rückwirkend bis 2009 fällig geworden wären.

Doch der dritte Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Richter Wiegand Laubenstein stellte sich hinter die Rechenkünste der Bundesnetzagentur. Deren Bewertungsmethode und ihre Anwendung seien nicht zu beanstanden.


Inzwischen hat die Bundesnetzagentur die Renditen sogar gesenkt: Künftig dürfen nur 9,1 Prozent für Neuanlagen und 7,1 Prozent für Altanlagen veranschlagt werden.