RASTEDE - Eine schwere Metalltür rollt quietschend zur Seite. Ein letzter Blick auf den Zahnstocher kauenden Wachmann, dann geht der Gefangene nach verbüßter Straße durch das Eingangstor in die Freiheit, wo ihn nichts außer einer Wüstenlandschaft und gelegentlich vorbei wehende Strohballen erwarten.

Soweit das durch amerikanische Filme gefestigte Klischee. Zumindest in Deutschland hat dies aber mit der Wirklichkeit nichts gemein. „Wir haben ein gutes Übergangsmanagement“, sagt Dr. Jürgen Oehlerking, Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium. „Übergangsmanagement“ bedeutet, dass die Gefangenen in der Zeit vor und nach dem Haftantritt betreut werden. In Niedersachsen sind dafür neben den Justizvollzugsanstalten die Freie Straffälligenhilfe und der Ambulante Justizsozialdienst zuständig. Letzterer wurde im Januar 2009 ins Leben gerufen und umfasst die Bewährungshilfe. Hauptsitz des Dienstes ist Oldenburg.

Zum ersten Mal kommen in dieser Woche Experten aus allen drei Bereichen zusammen. Im Akademiehotel Rastede wollen sie am Dienstag sowie an diesem Mittwoch erarbeiten, wie sich das Übergangsmanagement weiter verbessern lässt.

Bedarf dafür gibt es, wie Justiz-Staatssekretär Oehlerking deutlich macht: Bis zu 80 Prozent aller Fälle, in denen ehemalige Gefangene rückfällig werden, passierten in den ersten sechs Monaten nach der Freilassung. „Es ist wichtig, für die Gefangenen gute Bedingungen für die Zeit nach der Entlassung zu schaffen“, sagt Dr. Stefan von der Beck, Leiter des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen.

Im Idealfall fange die Betreuung ein halbes Jahr vor der Freilassung an. „Viele haben durch die lange Haftzeit ihre sämtlichen sozialen Beziehungen verloren“, betont Inge Rzepucha-Sobotta, stellvertretende Leiterin der Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke. Hier sei es wichtig, dass Justizvollzugsanstalt, Bewährungshilfe und die Wohlfahrtsverbände eng zusammenarbeiten. So könnten zum Beispiel die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt den Bewährungshelfern Informationen über eventuelle Sucht- oder Schuldenprobleme mitgeben, die oft bei Straffälligen auftreten. Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden könnten dann geeignete Therapien oder Wohnungen vermittelt werden, um den Start in die wieder gewonnene Freiheit zu erleichtern.


Derartige Kooperationen seien bereits die Regel, darin sind sich die Experten einig. Allerdings eher auf informeller Basis. Auf dem zweitägigen Seminar im Akademiehotel soll diese Zusammenarbeit nun in feste Strukturen gebracht werden.