Wilhelmshaven - Die Verkehrssituation an der Flutstraße, westlich der Einmündung in den Friesendamm, soll aus der Sicht von Fußgängern und Radfahrern noch einmal detailliert unter die Lupe genommen werden. Darauf einigte sich der Ausschuss Technische Betriebe Wilhelmshaven (TBW), der sich am Freitag unter Vorsitz von Michael Veh mit dem Thema befasste.

Wie berichtet, hatte die Gemeinschaft Rüstersiel die Gefährdung insbesondere von Schülern und Senioren beklagt, die die Flutstraße an dieser Stelle überqueren wollen und sich für eine Bedarfsampel ausgesprochen. Einen entsprechenden Antrag brachte daraufhin die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) in den TBW-Betriebsausschuss ein.

Dort war man sich nun darin einig, dass es durchaus ein Problem sei, die Flutstraße in dem T-Kreuzungsbereich, wo sie aus Rüstersiel kommend Richtung Marktkauf abbiegt, zu überqueren. Zwar sei dies bislang nicht am Unfallgeschehen ablesbar, doch habe der Fahrzeugverkehr deutlich zugenommen und werde wohl noch weiter zunehmen.

Das Aufkommen der Fußgänger und Radfahrer allein rechtfertige dagegen nicht die Einrichtung einer Fußgänger­überwegung, wenn man die Richtlinien heranzieht, erläuterte TBW-Betriebsleiter Tim Menke. So zählte man an einem Septembertag von 7.30 bis 17 Uhr elf Fußgänger und 55 Radfahrer, im Oktober frühmorgens zwischen 7 und 8 Uhr fünf Radfahrer und 350 passierende Kraftfahrzeuge. Zu Spitzenzeiten könne mit etwa 13 Fußgängern und Radfahrern gerechnet werden. Die Richtlinien halten dagegen die Einrichtung eines Überwegs ab einer Frequentierung von 50 bis 100 Personen bei 200 bis 300 Fahrzeugen pro Stunde für möglich und empfehlen sie bei einem Verkehrsaufkommen von 450 bis 600 Fahrzeugen.

Immerhin wurden bei einer aktuellen Verkehrszählung vom 20. bis 25. September in den Spitzenzeiten – die liegen zwischen 6 und 7 Uhr morgens und 16 bis 17 Uhr nachmittags – 400 bis 450 Fahrzeuge auf der Flutstraße im Bereich des Deichscharts gezählt. Menke: „Es ist ein neuralgischer Punkt, darüber besteht Konsens – jetzt müssen wir das abarbeiten.“ Als nächstes wolle man die Ergebnisse auswerten und überlegen, welche Möglichkeiten zu einer Verbesserung der Fußgängersituation bestünden. Wenn man dann eine Bedarfsampel wolle, sei auch die Finanzierung zu klären. Die Einrichtungskosten werden auf 30 000 Euro geschätzt.


UWG-Ratsherr Horst-Dieter Walzner erklärte sich bereit, den Antrag auf sofortige Installation einer Bedarfsampel erst einmal zurückzustellen, bis die Ergebnisse der Überprüfung vorliegen.