Oldenburg - Der Bankenstreit am Wulfswall in Ofenerdiek ist vorerst beendet. Am Dienstag hat Horst Schmiedeken seine Bank vom Grünstreifen der Straße abgebaut und in seinen Garten gestellt.

Zur Erinnerung: Anfang Mai dieses Jahres hatte Wulfswall-Anlieger Horst Schmiedeken eine Ruhebank vor seinem Haus auf einem städtischen Grünstreifen aufgestellt. Der 73-Jährige, der seit mehreren Jahren in Absprache mit der Stadt einen Teil des Seitenstreifen pflegt, stellte die Bank auf ein festes Holzfundament.

Kurze Zeit später erhielt Schmiedeken von der Stadt die schriftliche Aufforderung, aufgrund einer Beschwerde aus der Bevölkerung die Bank zu entfernen. Der Grund laut Fachdienst Straßenbau: Es handelt sich um eine „Zweckentfremdung der städtischen Verkehrsbegleitfläche“.

„Mir ist der Beschwerdeführer (Denunziant) nicht bekannt“, schreibt der 73-Jährige. Einen Anwalt möchte er nicht einschalten, um über die Akteneinsicht den „Besserwisser“ zu ermitteln. Insbesondere die 99 Jahre alte Mutter von Schmiedeken, Johanne, dürfte traurig über den Verlust ihrer Bank sein, von der aus sie das Treiben auf der Straße beobachtet hat und mit den Nachbarn Kontakt hielt. Die Pflanzen darf er auf dem Grünstreifen stehen lassen.

Gerne würde der städtische „Fachdienst Verwaltung Straßen“ ihm auch die gärtnerische Nutzung der Grünfläche im Rahmen einer gebührenfreien Sondernutzung übertragen, heißt es in dem Schreiben, in dem der Wulfswall-Anlieger im gleichen Atemzug aufgefordert wird, die Bank zu entfernen.


Ende Juni hatte die Bank noch den Verkehrsausschuss beschäftigt. Die angekündigte Entfernung der Bank wurde vertagt. Doch nun hat die Verwaltung überraschend Fakten geschaffen. „Eine Abhängigkeit zwischen der notwendigen Entfernung der Bank und Gesprächen mit demjenigen Mitbürger, der die Stadt auf die nicht genehmigte Nutzung der Grünfläche aufmerksam gemacht hatte, besteht selbstverständlich nicht“, teilt Stadtsprecherin Annika Milz schriftlich mit.

Es handele sich aus Sicht der Stadt um eine nicht genehmigte Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche. Dabei komme es nicht darauf an, wer oder ob jemand die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht habe. Entscheidend sei die Widerrechtlichkeit.

Oldenburg - Der Bankenstreit am Wulfswall in Oldenburg-Ofenerdiek ist vorerst beendet. Am Dienstag hat Horst Schmiedeken seine Bank vom Grünstreifen der Straße abgebaut und in seinen Garten gestellt.

Zur Erinnerung: Anfang Mai dieses Jahres hatte Wulfswall-Anlieger Horst Schmiedeken eine Ruhebank vor seinem Haus auf einem städtischen Grünstreifen aufgestellt. Der 73-Jährige, der seit mehreren Jahren in Absprache mit der Stadt einen Teil des Seitenstreifen pflegt, stellte die Bank auf ein festes Holzfundament.

Kurze Zeit später erhielt Schmiedeken von der Stadt die schriftliche Aufforderung, aufgrund einer Beschwerde aus der Bevölkerung die Bank zu entfernen. Der Grund laut Fachdienst Straßenbau: Es handelt sich um eine „Zweckentfremdung der städtischen Verkehrsbegleitfläche“.

„Mir ist der Beschwerdeführer (Denunziant) nicht bekannt“, schreibt der 73-Jährige. Einen Anwalt möchte er nicht einschalten, um über die Akteneinsicht den „Besserwisser“ zu ermitteln. Insbesondere die 99 Jahre alte Mutter von Schmiedeken, Johanne, dürfte traurig über den Verlust ihrer Bank sein, von der aus sie das Treiben auf der Straße beobachtet hat und mit den Nachbarn Kontakt hielt. Die Pflanzen darf er auf dem Grünstreifen stehen lassen.

Gerne würde der städtische „Fachdienst Verwaltung Straßen“ ihm auch die gärtnerische Nutzung der Grünfläche im Rahmen einer gebührenfreien Sondernutzung übertragen, heißt es in dem Schreiben, in dem der Wulfswall-Anlieger im gleichen Atemzug aufgefordert wird, die Bank zu entfernen.

Ende Juni hatte die Bank noch den Verkehrsausschuss beschäftigt. Die angekündigte Entfernung der Bank wurde vertagt. Doch nun hat die Verwaltung überraschend Fakten geschaffen. „Eine Abhängigkeit zwischen der notwendigen Entfernung der Bank und Gesprächen mit demjenigen Mitbürger, der die Stadt auf die nicht genehmigte Nutzung der Grünfläche aufmerksam gemacht hatte, besteht selbstverständlich nicht“, teilt Stadtsprecherin Annika Milz schriftlich mit.

Es handele sich aus Sicht der Stadt um eine nicht genehmigte Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche. Dabei komme es nicht darauf an, wer oder ob jemand die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht habe. Entscheidend sei die Widerrechtlichkeit.

Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg
Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg