Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmalig einem schwerkranken Mann den Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Bundesrichter am Mittwoch in Leipzig (BVerwG 3 C 10.14).

Damit hatte die Klage eines an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Mannes in dritter und letzter Instanz Erfolg. Der 52-Jährige aus Mannheim ist seit 1985 an MS erkrankt und lindert die Symptome seiner Krankheit mit Cannabis.