Luxemburg - Die Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken verstoßen gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Seit 2007 müssen Männer oder Frauen, die ihren türkischen Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Im Fall der Türkei verstießen die Sprachanforderungen jedoch gegen Vereinbarungen mit dem EU-Vorläufer Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vom Beginn der 1970er Jahre, urteilten die Richter (Rechtssache C-138/13). Damals hatten beide Seiten vereinbart, dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe.

Anlass des Richterspruchs ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Richter dort müssen den Fall entscheiden und baten ihre Kollegen in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Eine türkische Frau möchte ihrem seit 1998 in Deutschland lebenden Mann folgen. Die Botschaft in Ankara lehnte ihre Anträge auf ein Visum jedoch immer wieder ab, da die Frau nicht über die nötigen Sprachkenntnisse verfüge. Nach deutschen Angaben ist sie Analphabetin.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland reagierte erfreut auf das Urteil. Das Innenministerium zeigte sich dagegen enttäuscht. „Eine erfolgreiche Integration setzt Sprachkenntnisse voraus. Deswegen haben wir darauf bestanden, dass Ehegatten, die zu ihren Familien nach Deutschland kommen, um hier in Deutschland dauerhaft zu leben, zumindest einfache Sprachkenntnisse nachweisen müssen“, teilte der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings mit. „Dies halte ich auch nach wie vor für richtig.“