RODENKIRCHEN - Bei Verstößen droht den Landwirten eine Kürzung der Betriebsprämie. Aber nicht alle Betriebe werden von den Prüfern kontrolliert.
von beatrix schulte
RODENKIRCHEN - „Cross Compliance“ heißt das neue Schlagwort in der Landwirtschaft, das so manchem Landwirt schlaflose Nächte bereitet. Im Zuge der Agrarreform der Europäischen Union entstand dieses umfangreiche Kontrollsystem für die Bereiche Umwelt, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz, das aber bis heute noch nicht im Detail festgelegt ist. So können Kontrollen, die in wenigen Wochen beginnen sollen, von den Landwirten nicht ausreichend vorbereitet werden. Zudem fehlten den Prüfern einheitliche Kontrollbögen, sodass das Chaos programmiert sei.Um ein wenig Licht in die neuen Bestimmungen zu bringen, veranstaltete der Kreislandvolkverband Wesermarsch am Donnerstagabend in der Rodenkircher Markthalle eine Informationsveranstaltung. Referent Hans Georg Hassenpflug, Leiter des Fachbereiches „Förderung und Bewilligung“ der Landwirtschaftskammer Hannover, wollte den rund 500 Landwirten die Angst vor der Prüfung nehmen.
Zunächst beschränken sich die Kontrollen auf die von der EU festgelegten Nitratrichtlinien, bevor in den kommenden Jahren weitere Bereiche hinzukommen. „Cross Compliance“ sei eine von der fachrechtlichen Prüfung durch das Land getrenntes Kontrollsystem, das nicht so tiefgehend und essenziell sei. Es werden systematische Kontrollen mit vorgefertigten Bögen, die es aber zur Zeit noch gibt, vorgenommen und erst, wenn es begründete Anlässe gebe, werde ein fachrechtlicher Prüfer der Landwirtschaftskammer bestellt.
Anträge für die einheitliche Betriebsprämie, die das „Cross Compliance“ nach sich zieht, können noch bis 30. Juni gestellt werden. Bisher gingen 1150 Anträge beim Landwirtschaftsamt in Ovelgönne ein und es werden noch etwa 50 folgen. Diese Anträge seien bereits zu 50 Prozent erfasst, erklärte Uwe Ralle, Leiter des Landwirtschaftamtes Oldenburg-Nord. Die Zahlungen an die Landwirte sollen dann am 1. Dezember erfolgen.
Längst nicht jeder Betrieb wird von den Kontrolleuren aufgesucht, viele Anträge werden nach Durchsicht ohne Vor-Ort-Begutachtung bewilligt. Doch 50 von 1000 Betrieben werden eingehend geprüft. Maximal 48 Stunden vor der anstehenden Kontrolle werden die Landwirte benachrichtigt, es können auch nur 24 Stunden sein.
Ein einvernehmlicher Umgang zwischen Kontrolleur und Landwirt, der beiden Seiten gerecht werde, begünstige einen vernünftigen Ablauf der Prüfung, machte Hans Georg Hassenpflug deutlich, der die Landwirte aufforderte, ihre Anträge sorgfältig und vollständig auszufüllen, um eine unnötige Verzögerung der Bewilligung zu vermeiden. Uwe Ralle wies darauf hin, dass das Landwirtschaftamt Ovelgönne den Landwirten jederzeit Hilfestellung bei der Antragstellung leiste.
In der anschließenden Diskussion wurden Fragen nach den Sanktionen bei Nichteinhaltung der voraussichtlich 19 EU-Verordnungen gestellt. Dem Landwirt werde nach Feststellung von Mängeln eine Abstellungsfrist eingeräumt, um ihm die Möglichkeit der Beseitigung und damit des Erhaltes der vollständigen Betriebsprämie zu geben, so Hassenpflug.
