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Flurbereinigung Puzzlearbeit in Schwei kann beginnen

Rodenkirchen/Schwei - Die Ergebnisse der Wertermittlung für das Flurbereinigungsverfahren Schwei können derzeit im großen Sitzungssaal (Zimmer 19) im Rathaus Rodenkirchen eingesehen werden. Frank Tamminga ist beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems für das Flurbereinigungsverfahren verantwortlich. Er und die beiden landwirtschaftlichen Sachverständigen Wilfried Geils und Alfons Lübbers sowie Vermessungstechnikerin Karin Renken sind zurzeit im Rathaus, um den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung zu erläutern, oder Einwände entgegenzunehmen.

Tauschwerte erhalten

Die „ureigene Aufgabe der Flurbereinigung“ sei es, Tauschwerte zu erhalten, um zersplitterten Besitz zusammenzufügen, erklärt Frank Tamminga. Wenn Landwirte viele Kilometer fahren müssen, um ihre verstreuten Felder zu erreichen, sei das wenig wirtschaftlich, sagt er.

Außerdem werden bei fast allen Flurbereinigungsarten die Teilnehmer an der Finanzierung des Verfahrens beteiligt. Bisher mussten die beteiligten Landwirte diese sogenannte Vorschusserhebung pro Fläche nach Hektar bezahlen. Diese Berechnung soll jedoch entsprechend des Wertes der Flächen umgestellt werden, berichtet Frank Tamminga weiter. Landwirte, die sehr große Flächen haben, mussten bisher entsprechend hohe Beiträge zahlen, egal, welche Qualität die Flächen haben. Dies soll sich ändern.

Auch im Bereich des Wegebaus diene die Wertermittlung in Flurbereinigungsverfahren zur Berechnung des prozentualen Abzugsanteils der Teilnehmer. Anders als im Straßenbau, in dem den Beteiligten die Flächen abgekauft werden, wird den Landwirten im Flurbereinigungsverfahren die Fläche unentgeltlich abgezogen. „Die Landwirte haben in der Regel aber auch einen Nutzen davon, weil sie zum Beispiel ihre Flächen leichter oder mit größeren Maschinen erreichen können“, erläutert Frank Tamminga.

Mitarbeiter und Sachverständige nehmen Einwendungen an

Ermittelt wurden die Werte einer 2800 Hektar großen Fläche aus dem Flurbereinigungsverfahren Schwei. Die Experten sind an diesem Mittwoch von 9 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr sowie am Donnerstag, 25. Oktober, von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr im Rathaus, um den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung zu erläutern oder Einwendungen entgegenzunehmen.

Weitere Termine sind am Dienstag, 6. und Mittwoch, 7. November. Dann sind die Experten wieder von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr vor Ort. Am Donnerstag, 8. November, sind die Experten nochmals von 10 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr im Ratssaal.

Einwendungen können gegen die Bewertung der eigenen Flächen, aber auch gegen die Bewertung fremder Flurstücke (zum Beispiel Pacht- oder Nachbarflächen) geltend gemacht werden.

Die Zusammenlegung fragmentierter Flächen sei in der Wesermarsch immer eine Puzzlearbeit, sagt er. Es könne passieren, dass die Landwirte eine Minder- oder Mehrabfindung zahlen, oder erhalten, weil die eingetauschte Fläche größer oder kleiner ist, als die, die sie dafür im Flurbereinigungsverfahren bekommen.

Der Wertermittlung der einzelnen Flurstücke liegt eine Bodenschätzung der Finanzverwaltung zugrunde. Zwei unabhängige landwirtschaftliche Sachverständige haben sich aber auch alle Flächen angeschaut, um Besonderheiten, die nicht in der Bodenschätzung stehen, zu berücksichtigen. Dies können zum Beispiel Unebenheiten, starker Unkrautbewuchs, oder Schattenwurf durch Bäume sein. Dementsprechend werden bei der Wertermittlung Abschläge gemacht.


Erneute Begutachtung

„Es kann aber natürlich vorkommen, dass ein Landwirt inzwischen die Verunkrautung beseitigt hat und der Meinung ist, dass es dafür keine Abschläge mehr geben dürfte. Deshalb liegen die Unterlagen jetzt aus und wir sind vor Ort, um solche Einwendungen aufzunehmen“, sagt Frank Tamminga. An einem vereinbarten Termin begutachten die Sachverständigen dann den entsprechenden Bereich noch einmal gemeinsam mit dem Teilnehmer. Wenn die Wertermittlung per Verwaltungsakt festgestellt wurde, können die Beteiligten nur noch den Rechtsweg einschlagen.

Nächster Schritt des Verfahrens, der voraussichtlich im nächsten Jahr beginnen wird, werden Planwunschtermine sein, in denen die Teilnehmer Wünsche zum Tausch der Flächen äußern können. Diese fließen in die Planung ein. In der Regel werde ein Tausch nur dort vorgenommen, wo es auch sinnvoll ist. „Aber was sinnvoll ist, ist manchmal auch Ansichtssache“, weiß Frank Tamminga.

Wenn sich aus einem Tausch viele Vorteile für verschiedene Teilnehmer ergeben, könne unter Umständen auch ein Tausch gegen den Willen eines Teilnehmers angeordnet werden. Wichtig ist jedoch, dass der Teilnehmer in jedem Fall eine flächengleiche Abfindung erhält, betont Frank Tamminga.

Merle Ullrich
Merle Ullrich Redaktion Brake
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