Schwei - Bei der Flurbereinigung Schwei hat der nächste Schritt begonnen: Der Wert der Flächen wird ermittelt. Damit hat das Amt für regionale Landesentwicklung in Oldenburg als Flurbereinigungsbehörde die landwirtschaftlichen Sachverständigen Alfons Lübbers und Wilfried Geils beauftragt.
Im Zuge ihrer Arbeit dürfen sie die Grundstücke betreten, teilt Kristine Ambrosy-Schütze vom Amt mit. Die Eigentümer der Flächen dürfen sich die Bewertung ansehen. Die Ergebnisse werden ausgelegt und erläutert. Die Eigentümer können dann Einwände gegen die Bewertung geltend machen.
Die Ermittlung der Werte ist Voraussetzung für den geplanten Tausch von Flächen. Zunächst haben die beiden Sachverständigen unter Beteiligung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung einen vorläufigen Wertermittlungsrahmen aufgestellt. Dieser Rahmen stellt vor allem die Bodentypen entsprechend ihrer Wertigkeit, Rangfolge und ihres Verhältnisses zueinander dar. Grundlage für den Wertermittlungsrahmen ist die von der Finanzverwaltung festgestellte Bodenschätzung.
„Die Bedeutung dieser Wertermittlung ist nur auf den Zweck der Flurbereinigung beschränkt und wird später nicht in die öffentlichen Bücher übernommen“, betont Kristine Ambrosy-Schütze. Weil die Bodenschätzung der Finanzverwaltung aber nicht alle Belange der Wertermittlung abdecke, sei eine Begutachtung durch die beiden Sachverständigen unumgänglich.
Die landwirtschaftlichen Sachverständigen prüfen, ob Abschläge vorgenommen werden müssen – wegen des Wasserhaushaltes, des Kleinklimas, der Schattenlagen oder der Belastung mit Unkraut. Zuschläge wird es wohl nur in seltenen Fällen geben – nämlich wenn die Landwirte in die Verbesserung des Bodens investiert haben.
Bewertet werden auch Flächen, die die Finanzverwaltung nicht berücksichtigt hat– etwa Hausgärten, Straßen, Wege, Gehölze und Wasserflächen.
