SANDE - Ihre Ehemänner haben Martha Ringering aus Sande und Irmgard Eden aus Wilhelmshaven bereits Mitte der 1970er Jahre zu Grabe getragen. Günther Eden wurde nur 36 Jahre alt, Karl-Heinz Ringering 34.
Als Zivilangestellte arbeiteten Eden und Ringering gut zehn Jahre lang in der Werkstatt des Marinearsenals in Wilhelmshaven. Ohne sich der gesundheitlichen Gefahren bewusst zu sein, hatten sie dort jahrelang u. a. mit hochgiftigen Leuchtstofffarben und Benzol zu tun. Und sie arbeiteten häufig ohne entsprechenden Schutz und Sicherheitsabstand unter der Strahlenbelastung der Radarsysteme der Marineschiffe. Innerhalb eines halben Jahres verstarben beide an Blutkrebs.
Dass der Tod ihrer Männer unmittelbar mit ihrer Arbeit im Arsenal zusammenhängt und der Bund den Hinterbliebenen fatale Versäumnisse im Arbeitsschutz eingesteht – verbunden mit entsprechender Hinterbliebenenversorgung –, darum haben die beiden Witwen aus Sande und Wilhelmshaven seit mehr als 30 Jahren gekämpft.
Jetzt können die beiden Frauen, inzwischen beide um die 70 Jahre alt, die Akten endlich schließen: „Die Gerechtigkeit hat gesiegt“, sagt Irmgard Eden. Das Sozialgericht Bremen hat festgestellt, dass die Unfallkasse des Bundes die Leukämie-Erkrankung der beiden Männer als Berufskrankheit anerkennen muss, dass zudem entsprechende Hinterbliebenenleistungen zu gewähren und alle außergerichtlichen Kosten vollständig zu übernehmen sind.
Vertuscht und verharmlost
Jahrelang hat sich der Bund, so lautet der Vorwurf der beiden Witwen, hinter einer Mauer des Schweigens verschanzt. Die beiden Frauen, die sich nach dem frühen Tod ihrer Männer als junge Witwen mit ihren kleinen Kindern durchs Leben schlagen mussten, wollten Gerechtigkeit und lückenlose Aufklärung der Todesumstände ihrer Männer. So zogen die beiden Witwen zu Felde gegen die Marine. David gegen Goliath. „Es wurde vertuscht, verschwiegen und verharmlost“, sagen die beiden Frauen, die das Schicksal zusammengeschweißt hat. „Wir sind jahrelang hingehalten und veräppelt worden.“
Jahrelang waren Zuständigkeiten und Ansprechpartner unklar, Anwälte rieten von einem Prozess ab, „der nicht zu gewinnen“ sei. Immer wieder haben Bundeswehrmediziner und Werksärzte hanebüchene Erklärungen für die Erkrankungen gehabt und hat die Bundeswehr alle Verantwortung abgestritten.
„Die haben auf Zeit gespielt“, sagt Irmgard Eden. „Aber der Tod kann nicht verjähren“, mahnt Martha Ringering.
Die Frauen gaben nicht auf. Sie trieben unter den einstigen Kollegen ihrer Männer immer mehr Zeugen auf, die ihre Vermutungen, ihre Männer gehörten zu den so genannten Radaropfern, erhärteten. Darunter waren auch Bundeswehrsoldaten, die ihnen berichteten, „dass bei Übungen schon mal mit dem Radar auf Möwen geschossen wurde, die dann wie Steine vom Himmel fielen“. Drei der acht Zeugen seien mittlerweile ebenfalls an Krebs verstorben. Medienberichten zufolge soll es in der Bundeswehr bis zu 2000 Betroffene geben, die durch die Arbeiten unter dem Radarschirm Gesundheitsschäden davontrugen.
Mitstreiter gefunden
Nach einer Niederlage vor dem Landessozialgericht in Celle fanden die beiden Frauen die richtigen Mitstreiter schließlich im Sozialverband VdK und im Bund zur Unterstützung Radargeschädigter. Nach etlichen Jahren und Gutachten ist der Rechtsstreit nun abgeschlossen – mit dem Ergebnis, dass den beiden Witwen rückwirkend ab 1996 eine Unfallrente zugesprochen wird.
Weil sie sich offenbar zu spät an die Unfallkasse des Bundes gewandt haben, gibt es nur für 14 statt der 35 Jahre seit dem Tod ihrer Männer eine Rente. „Irgendwie fühlen wir uns doch noch betrogen“, sagt Irmgard Eden. Aber für einen weiteren Rechtsstreit, in dem auch die Belastung durch die Radarstrahlen festgestellt wird, fehlt ihnen die Kraft. „Wir haben grundsätzlich Recht bekommen – das genügt“, sagt Irmgard Eden und schließt den dicken Ordner. „Wir wollen vor allem erreichen, dass andere Betroffene nicht so schnell aufgeben. „
