SANDKRUG - Wer mehr als einmal in Richtung Oldenburg vor den geschlossenen Bahnschranken in Sandkrug gestanden hat, hat es bestimmt schon erlebt: Eilige Zeitgenossen, die nach rechts in die Poststraße einbiegen wollen, überholen die Reihe wartender Autos, scheren vor ihnen wieder ein und biegen nach rechts ab.
Dass sie dabei das Rotlicht der Ampel missachten, scheint manchen Fahrern ein Kavaliersdelikt zu sein. Ist es aber nicht, wie Polizeihauptkommissar Bernd Bruns betont.
Nachdem er von Bürgern aus der Gemeinde auf das Problem angesprochen wurde, stellt der Leiter der Wardenburger Polizeidienststelle klar: Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß: Das bedeutet 200 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Bruns hat gemeinsam mit Oberkommissar Harald Brinkmann von der Sandkruger Polizeistation zu einem Ortstermin an die Kreuzung eingeladen. In zwei Rotphasen ignorieren mehrere Fahrer die rote Ampel, die Beamten lassen sie für diesen Tag ziehen. Wir wollen hier niemanden vorführen, sondern den Leuten vor Augen führen, dass es falsch ist, so zu handeln, sagt Bruns. Die Ampel an dieser Stelle habe einen Sinn, erklärt er weiter: Sie soll, wenn die Bahnschranken geschlossen sind, verhindern, dass die Ausfahrt der Poststraße von wartenden Fahrzeugen zugestellt wird.
Links an den wartenden Fahrzeugen vorbei zu fahren, kann übrigens durchaus in Ordnung sein, erinnert Bruns. Wer auf eines der Grundstücke links der Fahrbahn einbiegen will, darf das tun. Einen Verstoß gibt es erst, wenn das Rotlicht überfahren wird.
