Kosten sollen nachvollziehbar sein. Aus Sparsamkeit dürfe ein Alarm nicht unterbleiben.
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Frage:
Der Kühlinger Landwirt Hans-Gerd Wilkens sollte für einen Feuerwehr-Einsatz zur Rettung eines Schweines zunächst 1384 Euro bezahlen, inzwischen nur noch 670 Euro – wie wird die Reduzierung begründet?
Sprung:
Es hat sich für die Verwaltung in diesem Fall nachträglich gezeigt, dass für die Betroffenen der Einsatz in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zu den Kosten stand. Daraufhin haben wir unterstellt, dass der Einsatz nicht ganz ohne Gefahr für Leib und Leben war – so entfällt für den Landwirt ein Großteil der Einsatzkosten. Die Sachlage ist aber noch nicht abschließend geklärt.
Frage:
Und die Verunsicherung ist groß – kann das nicht im Alarmfall dazu führen, dass ein Geschädigter aus Sorge um die Kosten auf die Feuerwehr verzichtet und sich selbst in Gefahr bringt?
Sprung:
Dies darf natürlich nicht passieren. Gerade deshalb gibt es ja die Rettungsdienste.
Frage:
Welche Möglichkeiten hat ein Privatmann dann, um die Kosten eines Einsatzes möglichst niedrig zu halten? Ein Kostenvoranschlag wie bei anderen Aufträgen ist ja schwer vorstellbar . . .
Sprung:
Das ist eine schwierige Frage, die wir mit den Ortsfeuerwehren und dem Gemeindebrandmeister jetzt schnell lösen wollen. Ein Mittel ist aber in jedem Fall, bei der Alarmierung so konkret wie möglich den Einsatzfall zu schildern.
Frage:
Aber darauf, wieviel Wagen und Personal eingesetzt werden, hat der Alarmierende dann keinen Einfluss mehr . . .
Sprung:
Nein, das soll er auch nicht. Aber unsere Gebührensatzung lässt zu – wie das aktuelle Beispiel zeigt –, dass nicht unbedingt die tatsächliche Zahl der Feuerwehrleute in Rechnung gestellt wird, sondern – in Absprache mit der Einsatzleitung – die Anzahl, die wirklich erforderlich ist.
Frage:
Trotzdem: Sollte die Satzung nicht überarbeitet werden?
Sprung:
Kein Einsatz ist wie der andere – deshalb gibt jeder Einzelfall Anlass, um über Änderungen nachzudenken. Auf jeden Fall müssen wir die Öffentlichkeit besser darüber informieren, dass Einsätze auch kostenpflichtig sein können.
Mehr zum Thema, s.29