Bockhorn - Heiko Haschen hat mit seinem Ärger über Schilf im Radwege-Asphalt (NWZ vom 2. August) für Gesprächsstoff gesorgt. Jetzt meldete sich auch Werner Lührs von der Straßenmeisterei in Jever zu Wort.
Die Straßenmeisterei erhalte jährlich auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung von der Landwirtschaftskammer. „Angewendet werden dürfen danach Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden“, so Lührs.
Voraussetzung für die Erlaubnis, Schutzmittel einzusetzen, sei die Beantragung mit einer Auflistung aller zu behandelnden Flächen. Hierin würden alle Straßenzüge mit den Pflaster- oder sonstigen Flächen genannt. Von dieser Auflistung dürfe nach Aussagen von Lührs nicht abgewichen werden.
Die Behandlung dieser Straßenflächen werde im März und April beantragt und unmittelbar nach Erteilung der Genehmigung vom ausgebildeten Straßenwartungspersonal durchgeführt. „Die Fläche des Radweges entlang der Landesstraße 816 zwischen Steinhausen und Ellenserdammersiel war in dieser Auflistung nicht enthalten, da der Schaden zu Beginn des Jahres, also vor der Sanierung des Weges, wegen der überwachsenden Ränder nicht erkennbar war. Ob eine nachträgliche Erlaubnis zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gestattet wird, wird das Pflanzenschutzamt entscheiden.“
