Schleswig - Wer hat das Sagen bei Aldi Nord? Der Familienstreit beim Discounter-Riesen wird an diesem Donnerstag das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OVG) beschäftigen. Es wird mit einer Entscheidung gerechnet. In zwei Berufungsverfahren geht es dort unter anderem um die Zusammensetzung des Vorstandes einer wichtigen Familienstiftung, die 19,5 Prozent der Anteile an Aldi Nord hält.
Der Hintergrund: Nach dem plötzlichen Tod von Berthold Albrecht 2012 kämpfen Mitglieder seiner Familien um ihren Einfluss auf die Jakobus-Stiftung. Berthold ist ein Sohn des Aldi-Nord-Gründers Theo Albrecht.
Zusammensetzung strittig
Umstritten ist vor allem die Zusammensetzung des Vorstandes der Stiftung. Denn durch eine von Berthold Al-brecht selbst initiierte Satzungsänderung war die Macht der Familie in diesem Gremium spürbar eingeschränkt worden. Dies war auch vom Kreis Rendsburg-Eckernförde als Stiftungsaufsicht akzeptiert worden. Doch kippte das Verwaltungsgericht Schleswig nach dem Tod von Berthold Albrecht aufgrund einer Klage der Erben aus formalen Gründen die Satzungsänderung. Gegen diese Entscheidung wehrt sich nicht nur der Kreis Rendsburg, sondern auch Bertholds Bruder Theo Al-brecht junior.
Er warnte in einem Interview im Sommer 2016: „Wenn die alte Satzung wirklich wieder gelten würde, könnten die Kinder von Berthold zusammen mit ihrem Anwalt das Unternehmen am Nasenring durch die Manege führen.“ Die Witwe Babette Albrecht und ihre Kinder wiesen den Vorwurf, gegen den Unternehmenssinn zu handeln, allerdings entschieden zurück.
Nur einstimmig
Der Grund für den Streit: Aldi Nord wird über drei Stiftungen gesteuert, die alle in der Schleswig-Holsteinischen Provinz beheimatet sind. Zwei Stiftungen werden von Theo Albrecht Junior und dessen Mutter Cäcilie kontrolliert. Wichtige Entscheidungen und auch Investitionen können aber nur von allen drei Stiftungen einstimmig beschlossen werden. Beispielsweise mussten der milliardenschweren Modernisierung der Filialen alle drei Stiftungen zustimmen. Dies taten sie erst in diesem Sommer – nach zähen Diskussionen wie aus dem Aldi-Umfeld zu hören ist.
In einem weiteren Verfahren am OVG fordern die Erben von Berthold Albrecht Einsicht in die aktuelle Satzung der Markus-Stiftung. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Akten enthielten schützenswerte Inhalte.
Sowohl bei der Markus-Stiftung als auch bei der Jakobus-Stiftung gehören Babette und ihre fünf Kinder zu den Begünstigten, den Destinatären. Sie erhalten also Ausschüttungen, nur eben nicht Einsicht in die Satzung der Stiftung.
