Schortens - Das Wohngebiet Brauerwiesen in Heidmühle – nur ein paar Minuten mit dem Fahrrad vom Ortskern entfernt. 2013 wurden die letzten Grundstücke erschlossen und verkauft. Gut 20 Familien haben an der mit den Erweiterungsflächen neu entstandenen Gesine-Koch-Straße ihr Eigenheim gebaut.
Schöne Häuser stehen dort, die Gärten gepflegt, der Rasen sattgrün. Und doch hängt der Haussegen inzwischen etwas schief. Grund sind zwei unbebaute Grundstücke, auf denen es wuchert und wächst, sagt Jens Fischer. Ihm gehört ein angrenzendes Doppelhaus.
Noch ärgerlicher findet die Situation Peter Mugai. Sein Neubau steht genau zwischen den beiden unbebauten Grundstücken.
Von links und rechts wird sein Grundstück von wucherndem Unkraut „eingerahmt“. Immer wieder werde Müll abgelegt.
Die Bauplätze wurden bereits Ende 2013 – also vor fast viereinhalb Jahren – verkauft. Seitdem tut sich nichts. Mugai hat sich bereits an die Stadt gewandt: „Alle Grundstückskäufer haben sich damals der Volksbank gegenüber verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren zu bauen.“
Alle Anwohner der Gesine-Koch-Straße haben sich auch daran gehalten. Bis auf die Nachbarn links und rechts. Die sind bis heute ein Phantom. Einer wohnt in Schortens, der andere in Velbert in Nordrhein-Westfalen.
Eine Nachfrage dort hat ergeben: Bauen will der nicht. Aber verkaufen würde er das Grundstück. Mit einem Preisaufschlag von 30 Prozent. „Die Stadt Schortens kann hier nichts machen“, sagt Bauamtsleiter Theodor Kramer. Es handele sich um eine privatrechtliche Regelung zwischen den Grundstückseigentümern und der Volksbank. „Wir sind hier zu keinem Einschreiten berechtigt.“
Anwohner Jens Fischer meint, dass es die Volksbank doch keine Mühe kosten würde, die beiden Eigentümer an ihre mit dem Grundstückskauf eingegangene Verpflichtung zu erinnern.
Doch auch die Volksbank hält sich heraus: „Zu Vertragsinhalten in Kundenangelegenheiten geben wir keine Auskünfte und auch zu Nachbarschaftsstreitigkeiten geben wir keine Stellungnahme ab“, so der Leiter der Volksbank-Immobilienabteilung, Holger Eden. Grundsätzlich könne er aber bestätigen, dass in der Regel bei der Erschließung von Neubaugebieten Fristen für den Baubeginn vertraglich vereinbart werden. Ziel sei, dem Erschließungsträger einen zügigen Endausbau der Straße zu ermöglichen. Das liegt im Interesse aller Beteiligten.
Der erforderliche Bebauungsstand liegt bei etwa 80 Prozent. Genaue Angaben werden zwischen Erschließungsträger und Stadt oder Gemeinde festgelegt. Das heißt dann wohl: Zwei wirklich Bauwillige müssten die Grundstücke erwerben. So lange müssen die Anwohner den Anblick weiter ertragen.
