SCHULENBERG - Als der Freinet-Kindergarten Prinzhöfte im August 2011 vom Niedersächsischen Kultusministerium zu einer von zehn Konsultationskindertagesstätten ausgewählt wurde, bedeutete das für die Einrichtung in Schulenberg nicht nur eine besondere Anerkennung, sondern auch jede Menge zusätzliche Arbeit. So tagte am Montagnachmittag im Zentrum Prinzhöfte ein Arbeitskreis aus vier der zurzeit zehn bestehenden Konsultationskitas.
Qualitätszirkel
Zu diesem so genannten Qualitätszirkel gehören neben der Freinet-Kindertagesstätte Prinzhöfte Mitarbeiter des Integrationskindergartens Bersenbrück, des Kindergartens St.-Barbara-Glückauf in Damme sowie des Ev.-luth. Naturkindergartens Wietzen an. „Wir besuchen uns reihum, um unsere Einrichtungen und Konzepte besser kennenzulernen“, sagte Monika Zeugner, Leiterin des Freinet-Kindergartens samt Krippe. Jetzt fehle nur noch der Besuch in Bersenbrück. Zweimal im Jahr gebe es zudem ein großes Treffen mit allen zehn ausgewählten Konsultationskitas.
Rat- und Ideengeber
„Praxis berät Praxis“ – unter diesem Ansatz dienen Konsultationskindergärten mit ihren qualitativ hochwertigen Modellen frühkindlicher Bildungsarbeit als Motor, Ideen- und Ratgeber für andere Kindertagesstätten. Jede Konsultationskita bietet einen fachlichen Schwerpunkt. In Prinzhöfte fußt die pädagogische Arbeit auf dem Demokratie-Gedanken und der Selbstorganisation im Kindergarten. Gruppen, die sich für diesen Ansatz interessieren, bietet Monika Zeugner mit Unterstützung ihrer Mitarbeiter Elke Mehla, Anneke Stuijt, Florian Huntemann und Inga Namniece Beratungen, Hospitationen, Fortbildungen und Besichtigungen an, um das eigene Konzept kennenzulernen. „Durchschnittlich haben wir alle zwei Wochen eine Besuchergruppe hier“, berichtete Monika Zeugner. Interessiert seien nicht nur andere Kindergärten, sondern auch Schulen und Fachschulen. „Wir hatten sogar schon Gruppen aus Berlin und Thüringen zu Gast“, so Zeugner.
Um die Beratungsarbeit leisten zu können, gewährt das Land jeder Einrichtung bis zu 10 000 Euro jährlich für Personal-, Material- und Fortbildungskosten.
Die Ernennung zur Konsultationskindertagesstätte währt jeweils zwei Jahre, eine Verlängerung auf maximal vier Jahre ist möglich.
