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Oldenburger Für Kaffeefahrt Geködert Von wegen „Schweizer Sommerausflug“

Jens Schönig

Oldenburg - Dieter Jödecke ist ein Gewinner. Einen zweiten Preis über 500 Euro in bar kann er sich Anfang August auf einer Schiffsreise abholen. Das verspricht ihm eine Firma namens „H.P.W. International CV“ mit Postfach im emsländischen Börger. In einem quietschbunten zweiseitigen Anschreiben lädt ihn das deutsche Unternehmen mit der niederländischen Firmierung zu einem „Schweizer Sommerausflugstag“ ein – inklusive Bordkarte für eine „Gute Laune Schifffahrt“. Er kann sogar noch jemanden mitbringen. „Garantiert gratis“ sind Frühstück und Mittagessen und ein Tablet oder eine Videokamera gibt es auch noch obendrauf. Er muss sich nur noch per Postkarte anmelden und die Haltestelle ankreuzen, an der ihn der Luxusreisebus am 8. August abholen soll.

Schund verkaufen

Erfahrene wurfpostgeplagte Leser werden es bereits ahnen: Dieter Jödecke soll übers Ohr gehauen werden. Mit vollmundigen Gewinnversprechen will man ihn und andere Oldenburger auf eine „Kaffeefahrt“ locken, wo den Teilnehmern auf aggressive Weise heillos überteuerter Schund verkauft werden soll. Das hat auch Jödecke sofort durchschaut. Er ärgert sich aber auch über die Dreistigkeit solcher Nepp-Aktionen und hat sich an die NWZ gewandt, um möglichst viele andere davor zu warnen. „Wer weiß, wie viele Leute darauf sonst hereinfallen“, sagt er.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kennt die Pappenheimer aus dem Emsland bereits. Ende Juni hat sie auf ihrer Website unter der Rubrik „Vorsicht, Falle!“ vor H.P.W. International und dem „Schweizer Sommerausflugstag“ gewarnt, zu dem Zeitpunkt ging die Masche gerade in Osnabrück um. „Solche Unternehmen gehen das Land gebietsweise durch“, sagt Michael Rohrmann von der Verbraucherberatung Oldenburg. Verhindern oder eindämmen könne man diese Aktivitäten nicht. „Eine Busfahrt anzubieten und Dinge teuer zu verkaufen, ist ja erst einmal nicht verboten.“ Rohrmann rät dazu, solche „Einladungen“ direkt in den Papierkorb zu werfen. „Aber viele Leute sind halt auch erstmal euphorisch, wenn sie glauben, etwas gewonnen zu haben“, weiß der Berater.

Meist Tütensuppe

Die vollmundig versprochenen Gewinne und Geschenke sind alles andere als sicher und haben mit den abgedruckten Fotos nichts zutun. „Es gab mal einen Veranstalter, der den Teilnehmern einen Wäschetrockner versprochen hat“, erinnert sich Rohrmann. „Das war am Ende eine Wäscheleine. Und ein gratis Mittagessen – dahinter steht ganz klein ’to go’ – ist meist eine Tütensuppe zum Mitnehmen und zum zu Hause kochen.“ Auch von der Aktion des jetzigen Veranstalters in Osnabrück weiß er zu berichten. „Die Geschenke, die ein Teilnehmer dort erhielt, waren eine Kerze und ein Taschenkalender – von 1989.“

Hat man sich mit der angehängten Postkarte schon angemeldet, braucht man die Fahrt nicht anzutreten, Kosten muss man nicht erstatten, auch wenn der Anbieter das androhen sollte. „Wer unbedingt mitfahren will, sollte auf keinen Fall etwas kaufen“, so Rohrmann. Wer schließlich doch – meist unter massivem Druck der Veranstalter – etwas gekauft hat, kann den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. „Wenn man etwas bar bezahlt hat, etwa eine Anzahlung, lässt sich das hinterher meist nicht mehr nachvollziehen. Das Geld ist dann weg.“


Der sicherste Weg sei, auf den gesunden Menschenverstand zu vertrauen, sagt Rohrmann. „Niemand hat etwas zu verschenken. Wenn alle das beherzigen und so ein Schreiben gleich wegwerfen würden, gäbe es solche Betrügereien schon längst nicht mehr.“ Weitere Informationen zum Thema bietet die Broschüre „Kaffeefahrten: Tarnen Täuschen Abkassieren“, die es kostenlos bei der Verbraucherberatung gibt.

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