SEDELSBERG - Das ist wahrlich kein Anblick für Zartbesaitete: Eine tote Ricke liegt verstümmelt am Rande eines kleinen Birkenhains in Sedelsberg. Ihr fehlen die Hinterläufe und aus dem aufgeschlitztem Bauch hängt der Fötus des ungeborenen Rehkitz. Auch Oberkommissar Bernd Dumstorff von der Polizeidienststelle Saterland muss schlucken, als er sieht, welchen Schaden eine Mähmaschine vermutlich vor drei Tagen auf der Setzfläche angerichtet hat. „Ist es unbedingt notwendig, zur Brut- und Setzzeit an den Stellen zu mähen, wo sich die tragenden Rehe niederlassen?“, fragt ein empörter Spaziergänger, der am Mittwochmorgen den grausamen Fund machte. „ Anders als bei der Anleinpflicht für Hunde gibt es kein Gesetz, das besagt, dass Land- oder Forstwirte das Schalenwild vorher vertreiben müssen“, lautet die Antwort des Oberkommissars. „Strafrechtlich ist da nichts zu verfolgen.“
Für den Spaziergänger ist das keine zufriedenstellende Antwort. Er fordert Rücksichtnahme von allen Seiten. Neben den Hundehaltern sieht er die Landwirte genauso in der Verantwortung, entsprechende Waldrandstücke nicht zu forsten – zumindest bis zum Höhepunkt der Setzzeit am 30. Mai.
Bei der Landwirtschaftskammer Niedersachen, Bezirksstelle Oldenburg Süd in Cloppenburg, bedauert man den tragischen Unglücksfall, macht aber auch klar, dass diese Idee nicht realisierbar sei: „Der Mai ist die Zeit des Grasmähens. Wird es liegengelassen, entsteht schnell ein wirtschaftlicher Schaden“, erklärt Dr. Clemens Hackstedt auf Anfrage derNWZ
. Der Experte appelliert allerdings an eine Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jägerschaft: „Eine Möglichkeit lautet, dass der Jäger vor dem Mähtag mit Hunden durchs Feld streift und die Kitze vertreibt.“ Alternativ könne der Landwirt mit sogenannten Wildrettern arbeiten. Dabei handelt es sich um einen langen Stab, der zusammen mit Ketten an der Mähmaschine angebracht werde.Der Experte erinnert allerdings auch daran, dass im statistischen Vergleich wesentlich mehr Tiere im Straßenverkehr als bei Mäharbeiten sterben. „Die Zahlen für Fallwild liegen im Landkreis Cloppenburg zwischen 30 und 40 Prozent. Soll man deswegen Autofahren verbieten?“
