Karlsruhe - Wem „gehört“ das Banken-Rot? Der Streit zwischen den Sparkassen und der Santander-Gruppe um ihre Markenfarbe hat den Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag vor schwierige Fragen gestellt. Dabei geht es vor allem um die Aussagekraft einer ganzen Reihe von Gutachten, die greifbar machen sollen, wie weit sich das Rot im deutschen Markt als Sparkassen-Farbe durchgesetzt hat.
Das ist ein wichtiges Kriterium dafür, ob es als Marke geschützt werden kann. Ein Urteil wird es erst am 21. Juli geben (Az. I ZB 52/15).
Die Sparkassen hatten sich ihr Rot mit der genauen Bezeichnung „HKS 13“ im Jahr 2007 exklusiv für das Privatkundengeschäft gesichert. Dagegen wehren sich die Santander-Banken, die weltweit fast den gleichen Ton „HKS 14“ verwenden. Das Bundespatentgericht hatte ihrem Antrag auf Löschung der Marke im Juli 2015 stattgegeben. Dagegen haben die Sparkassen Revision eingelegt.
In der rund zweistündigen Verhandlung ließen die Karlsruher Richter anklingen, dass am Ende die Marktstudien den Ausschlag geben könnten. Inzwischen liegen allerdings 13 Gutachten mit unterschiedlichen Ergebnissen vor, die mal von den Sparkassen, mal von Santander in Auftrag gegeben wurden. Beide Seiten werfen einander vor, dabei nicht mit neutralen Fragen gearbeitet zu haben. Der Senat erwägt deshalb auch die Möglichkeit, die Sache ans Bundespatentgericht zurückzuverweisen.
