München - Auftakt in einem der spektakulärsten Wirtschaftsprozesse seit Jahren: Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier Ex-Manager der Bank stehen seit Dienstag in München vor Gericht. Sie sollen versucht haben, Richter im Kirch-Verfahren zu täuschen.

Fitschen war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dabei aber keine treibende Kraft. Er habe im Gegensatz zu den anderen Angeklagten nicht aktiv falsch ausgesagt. Allerdings habe Fitschen von falschen Angaben seiner Kollegen gewusst und nichts dagegen unternommen, erklärte die Staatsanwaltschaft: „Der Angeschuldigte Fitschen machte bei seiner Anhörung vage und in sich nicht schlüssige Angaben.“

Die Behörde wirft dem 66-Jährigen, seinen Vorgängern Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie Ex-Aufsichtsratschef Clemens Börsig und Ex-Personalvorstand Tessen von Heydebreck versuchten Prozessbetrug in einem besonders schweren Fall vor. Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe energisch zurück und kritisierten die Staatsanwaltschaft scharf.

Alle fünf sollen sich für ihre Aussagen in einem Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht München vor vier Jahren auf eine Version der Geschehnisse in der Zeit vor der Pleite der Kirch-Gruppe im Jahr 2002 geeinigt haben, um damit Schadenersatzforderungen der Erben des Medienunternehmers Leo Kirch abzuwenden.

In der Anklageschrift ist von einem Plan die Rede, den die Top-Banker mit Hilfe der Rechtsabteilung der Bank und Prozessanwälten verfolgt haben sollen. „Der Plan der Angeschuldigten war, durch eine wahrheitswidrige Darstellung der tatsächlichen Geschehnisse in den Jahren 2001 und 2002 das Oberlandesgericht München zu täuschen und so dazu zu veranlassen, die im Raume stehenden Ansprüche schon dem Grunde nach zurückzuweisen.“


Weil ihnen das aber nicht gelungen sei und die Deutsche Bank letztlich doch zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde, geht die Anklage von versuchtem Prozessbetrug in einem besonders schweren Fall aus. Für den Vorwurf käme im Falle einer Verurteilung ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren in Betracht.

Fitschens Anwalt erklärte, die These der Staatsanwaltschaft sei „schlichtweg falsch“. An der Objektivität der Anklagebehörde bestünden „massive Zweifel“. Fitschen werde deshalb zwar die Fragen des Gerichts beantworten, aber „unter keinen Umständen die Fragen der Staatsanwaltschaft“.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.