München - Freispruch in Sicht: Nach fast einem Jahr als Angeklagter vor Gericht hat der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, im Prozess um versuchten Betrug im Fall Kirch nicht mehr viel zu befürchten. Die Beweisaufnahme im Prozess gegen Fitschen und vier weitere Angeklagte habe ergeben, dass die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht zutreffend seien, sagte Richter Peter Noll am Dienstag vor dem Münchner Landgericht. Das Urteil soll nach letzten Plädoyers möglicherweise bereits am kommenden Dienstag (19. April) verkündet werden.

Bei den Angeklagten sorgten diese Worte für erfreute Gesichter. Dem Strafantrag des Staatsanwalts konnten sie nach dieser Einschätzung des Richters entspannt zuhören – obwohl der Ankläger für einige von ihnen sogar Gefängnisstrafen forderte. Am härtesten müsste aus Sicht der Staatsanwaltschaft der ehemalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer bestraft werden: Für ihn forderte der Staatsanwalt dreieinhalb Jahre Haft.

Breuer war aus seiner Sicht die treibende Kraft. Gemeinsam sollen die fünf Angeklagten versucht haben, vor fünf Jahren Richter des Oberlandesgerichts München zu täuschen, um Schadenersatzforderungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch zu vermeiden. „Breuer wusste genau, dass sein Vortrag vor dem Oberlandesgericht falsch war“, sagte der Staatsanwalt.

Der Medienunternehmer Leo Kirch hatte Breuer zeitlebens für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht, weil dieser sich in einem Fernsehinterview kritisch über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert hatte.

Auch für Breuers Nachfolger Josef Ackermann beantragte der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe: Zwei Jahre und sechs Monate. Fitschen war aus Sicht des Anklägers eher ein Mitläufer. Für ihn beantragte der Staatsanwalt ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldbuße von zwei Millionen Euro an die Staatskasse. Auch der ehemalige Aufsichtsratschef Clemens Börsig solle eine Bewährungsstrafe erhalten, Ex-Vorstand Tessen von Heydebreck eine Geldbuße.


Richter Noll dürfte diesen Anträgen im Urteil aber nicht nachkommen, wie er mit seiner Einschätzung zum Prozess deutlich machte. Auch einen Antrag der Anklagebehörde auf eine erneute Durchsuchung der Deutschen Bank wies er ab. „Der Antrag lässt jede Auseinandersetzung mit der Beweisaufnahme vermissen“, sagte Noll und warf der Staatsanwaltschaft „Vermutungen ins Blaue hinein“ vor.