München - Jürgen Fitschen hat sein Ziel erreicht. Ein Jahr lang reiste der Co-Chef der Deutschen Bank fast jede Woche ins Münchner Landgericht und kämpfte um seinen Ruf: Er wollte beweisen, dass er kein Lügner ist. Er wollte beweisen, dass die Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft nicht stimmt. Versuchten Prozessbetrug in einem besonders schweren Fall hatten die Ankläger ihm vorgeworfen, weil er vor fünf Jahren in einem Prozess um die Pleite der Kirch-Gruppe falsch ausgesagt haben soll.

Nun hat er schwarz auf weiß, dass die Richter ihn für nicht schuldig halten: Freispruch, lautete das Urteil des Vorsitzenden Richters Peter Noll am Montag in München.

Für Fitschen ist der Freispruch wenige Wochen vor seinem Abschied von der Spitze der Deutschen Bank ein letzter Erfolg. Das Urteil sei so ausgefallen, wie er es von Anfang an erwartet habe, sagte der Manager nach dem Urteil. Die Münchner Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Revision einlegt.

Sie hatte Fitschen, seinen Vorgängern Rolf Breuer und Josef Ackermann sowie Clemens Börsig (früherer Finanzvorstand) und Tessen von Heydebreck (früherer Vorstand) vorgeworfen, vor fünf Jahren vor dem Oberlandesgericht München die Unwahrheit gesagt zu haben, um die Bank vor Schadenersatzzahlungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren.

Für Ackermann und Breuer hatte die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße. Der Richter hatte aber schon vor dem Urteil durchblicken lassen, dass ihn die Anklage nicht überzeugt.


Der 2011 gestorbene Medienunternehmer Leo Kirch hatte Breuer und die Deutsche Bank zeitlebens für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht, weil dieser sich Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert hatte. Noll zeigte sich allerdings überzeugt, dass Breuer Kirch nicht absichtlich mit dem Interview habe schädigen wollen. Wenige Wochen nach dem Interview hatte Kirch Insolvenz angemeldet.

Es folgte eine Welle von Prozessen. Anfang 2014 einigte sich die Bank dann mit den Kirch-Erben auf einen Vergleich und zahlte 925 Millionen Euro. Die Münchner Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die fünf Banker in dem damaligen Verfahren nicht wahrheitsgemäß vor Gericht ausgesagt haben und klagte sie an. Im Laufe des Verfahrens hätten sich die Vorwürfe aber nicht erhärtet.

Ursprünglich war der Abschluss des Verfahrens schon im vergangenen Jahr geplant gewesen, hatte sich aber immer weiter verzögert.