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Niedersächsische Landesforsten Staatsanwalt ermittelt im Harpstedter Umwelt-Krimi

Christian Korte

Harpstedt - Nur sehr langsam kommt Licht in den Fall „Kartoffelschnapsbrennerei Harpstedt“. Für Montagnachmittag hatte der Landkreis Oldenburg kurzfristig zu einem Pressegespräch geladen, um den Stand der Dinge zu präsentieren. Hintergrund waren Informationen über Funde von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, abgekürzt PAK, im Waldboden neben dem Brennereigelände, die in der Gemeinde kursierten.

Dieter Hahn, Leiter des Amtes für Bodenschutz und Abfallwirtschaft beim Landkreis, bestätigte, dass es Hinweise auf eine Verunreinigung mit PAK auf einem Gelände der Niedersächsischen Landesforsten gebe. Die Proben seien von einem Mitarbeiter des Landkreises genommen worden, nachdem es Hinweise gegeben hatte, dass ein Gemisch aus Gülle und Reststoffen aus der Schnapsproduktion aus einem Güllekeller ins Freie gepumpt worden sei.

Grenzverlauf unklar

Bei dieser Gelegenheit seien an zwei Stellen Proben genommen worden, aus der vermeintlichen Gülle-Pfütze und einer anderen Pfütze. Die Flüssigkeit dort habe anders ausgesehen und gerochen, so Hahn. Es habe den Verdacht gegeben, dass Verbrennungsrückstände im Spiel sei könnten – der Landkreis habe diese Probe deshalb auf PAK untersuchen lassen.

Erst später habe sich herausgestellt, dass diese Fläche nicht mehr zum Gelände der Brennerei gehöre, sondern zu den Landesforsten. Die Proben, so Hahn, hätten Hinweise auf PAK ergeben. Ob es tatsächlich eine Belastung oder eine Grenzwertüberschreitung gebe, müsse ein exaktes Gutachten klären. Dieses haben die Landesforsten mittlerweile in Auftrag gegeben, wie Pressesprecher Rainer Städing auf Nachfrage der NWZ  bestätigte.

Staatsanwalt ermittelt

Er bestätigte auch, dass die Landesforsten die Staatsanwaltschaft eingeschaltet haben, die gegen Unbekannt ermittele.


Ermittlungen gebe es auch wegen der anderen Pfütze auf dem Gelände der Brennerei, erläuterte Dieter Hahn. Angeblich war mit einem Gartenschlauch Flüssigkeit aus einem Güllekeller ins Freie gepumpt worden. Es sei aber nicht eindeutig nachzuweisen, ob es sich bei der Flüssigkeit um Material aus dem Güllekeller handele, so Hahn. Bei einer genaueren Analyse in einem Labor in Ganderkesee seien zwar ähnliche Werte ermittelt worden wie bei dem Material im Keller – ein eindeutiger Nachweis sei das nicht.

Zumindest kann mittlerweile sicher angenommen werden, dass in dem Güllekeller tatsächlich ein Gemisch aus Gülle und Kartoffelschlempe, einem Reststoff aus der Schnapsproduktion, lagert.

Streit um Verwendung

Der Leiter der Gülle-Bank Weser Ems, Edelhard Brinkmann, habe in einem ersten Gespräch zwar noch erklärt, keine Gülle in den Keller gepumpt zu haben, das bei einem zweiten Termin mit dem Landkreis aber doch eingeräumt, so Hahn. Die Gülle sei eingeleitet worden, um noch im Keller befindliche, verkrustete Schlempe zu lösen und so besser abpumpen zu können. Das sei eine plausible Erklärung, so Hahn.

Uneinigkeit zwischen Brinkmann und dem Landkreis besteht jetzt aber über die weitere Verwendung. Brinkmann gehe davon aus, dass das Gemisch sei als Dünger geeignet, der Landkreis habe Vorbehalte. Weil es sich eben um ein Gemisch handele, seien die strengeren Grenzwerte der Bioabfallverordnung und nicht die des Düngemittelrechts einzuhalten. Nach den bisherigen Analysen müsse geklärt werden, ob die Werte für Cadmium, Thalium, Kupfer und Zink eingehalten würden.

Die entsprechende Analyse forderte der Kreis von der Gülle-Bank Weser Ems. Diese vertrete bislang die Auffassung, sie sei nicht verpflichtet, die Analyse zu liefern. Die Gülle-Bank habe bis Freitag Zeit für eine Stellungnahme so Hahn, danach sei es möglich, dass der Landkreis die Analyse anordne. Ein Rechtsstreit um diese Frage ist nicht ausgeschlossen – und bis zu dessen Abschluss würde das übelriechende braune Gemisch im Harpstedter Gülle-Keller bleiben. Ein Risiko stelle das allerdings nicht dar. Der Keller, der rund 1000 Kubikmeter fasse, sei nur mit 200 bis 220 Kubikmetern gefüllt, so Hahn. Der Landkreis habe der Güllebank am 4. Juni untersagt, das Material aus dem Keller abzupumpen, so Hahn.

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