Wildeshausen - Der langjährige Rechtsstreit zwischen der Stadt Wildeshausen und dem Landwirt Eike Bruns bzw. seiner Mutter Brigitte Bruns ist beigelegt. Nach ausgiebiger rechtlicher Prüfung seitens beider Parteien ist ein entsprechender Vertrag bereits Anfang Dezember beurkundet worden. Das teilte ein Sprecher der Stadt am Mittwoch auf NWZ -Anfrage mit.

Die Stadt erhofft sich durch das Ende des lange andauernden Rechtsverfahrens eine positive Auswirkung auf die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (StEM) „Vor Barg­loy“. Im Zuge der StEM waren 2006 drei verkaufsunwillige Landwirte – Bruns, Erika Müller und Heinrich Poppe – enteignet worden. Während Müller und Poppe 2007 einem Vergleich zustimmten, klagte Bruns weiter.

Daraufhin erarbeitete die Verwaltung unter Federführung von Bürgermeister Dr. Kian Shahidi zusammen mit dem Ehepaar Eike und Silke Bruns einen Vergleich. Diesen Vorschlag hatte der Rat im Juni 2011 jedoch abgelehnt. Die CDU hatte seinerzeit vor einem Präzedenzfall gewarnt. Außerdem werde Bruns mit dieser Lösung deutlich besser gestellt als die übrigen enteigneten Landwirte.

Dem neu gewählten Rat legte die Verwaltung den Vergleich im März 2012 erneut vor und hatte diesmal mehr Erfolg. Wesentlicher Punkt des nun beurkundeten Vertrages, der auch im öffentlichen „Ratsinformationssystem“ einzusehen ist, ist folgender Flächentausch: Das Flurstück von Bruns im Bereich der StEM (nördlich der Visbeker Straße) geht in den Besitz der Stadt über. Dort sollen Mischgebietsflächen entstehen. Bruns erhält im Gegenzug Flächen, die damals von Poppe enteignet wurden.

Außerdem wird die Stadt – unter Beachtung des Planungszusageverbots – die Aufstellung eines kleineren Bebauungsplans für Bruns’ ehemalige Hofstelle in Bargloy prüfen. Die Stadt sagt verbindlich zu, Bruns’ Entwicklungsinteresse in die Abwägung miteinzubeziehen und für vorhandene und künftige Nutzungen Baurecht durch Festsetzung eines Mischgebiets zu erhalten. Ausdrücklich möglich sein soll die Nutzung der vorhandenen Gebäude für Ferienwohnungen und Pferdehaltung. Die Mindestgrundstücksgröße soll zwischen 1000 und 1200 qm liegen, die überbaubare Fläche so geplant werden, dass fünf Baugrundstücke entstehen können. Ausdrücklich wird betont, dass das keine Festsetzungszusage ist.


Im Gegenzug nimmt Bruns das Normenkontrollverfahren zurück, und das Enteignungsverfahren wird beendet. Zu guter Letzt zieht Bruns die Bauvoranfrage „Hähnchenmaststall“ zurück und verzichtet in Bezug auf die ihm gehörenden Flächen auf die Errichtung von Tierhaltungsvorhaben und Biogasanlagen, falls die Immissionsrichtwerte überschritten werden.

Bruns selbst wollte sich am Mittwoch nicht zur Vertragsbeurkundung äußern.