Oldenburg - Die Stadtverwaltung nutzt die Sommerferien wieder für Arbeiten, die im normalen Schulbetrieb nicht erledigt werden können. So werden in den nächsten Wochen insgesamt 14 Bäume auf Schulhöfen gefällt.
Die Bandbreite der betroffenen Bäume reicht von der weitgehend abgestorbenen, etwa 17 Meter hohen Kastanie beziehungsweise dem morschen Ahorn am Schulzentrum Osternburg bis zur toten, rund 15 Meter hohen Fichte an der Grundschule Alexandersfeld (siehe Info-Kasten). In allen Fällen handelt es sich den Angaben zufolge um Bäume, die unwiederbringlich erkrankt sind und von denen – da sie nicht mehr standsicher sind – Gefahren ausgehen könnten.
Die Ferienzeit eigne sich für diese teils lärmintensiven Arbeiten am besten, so die Stadt. Andererseits sei die Brut- und Setzzeit seit dem 15. Juli vorüber, in der Bäume zum Schutz brütender Vögel nur in besonderen Ausnahmefällen – etwa mit Genehmigung zur unmittelbaren Gefahrenabwehr – gefällt werden dürfen. Auch mit Blick auf den Paragrafen 39 des Bundesnaturschutzgesetzes sind laut Stadt die Fällungen in den Sommerferien erlaubt. Dieser Paragraf legt fest, dass Hecken und Bäume vom 1. März bis zum 30. September nicht geschnitten werden dürfen. Laut Erlass des niedersächsischen Umweltministeriums vom März 2010 sind öffentliche, begrünte und bewirtschaftete Schulhöfe als gärtnerisch geprägte Grundflächen von diesem erhöhten Schutz ausgenommen.
Ein weiterer Grund für den seit Jahren bewährten Zeitraum zur Fällung stark erkrankter Bäume auf öffentlichen Schulhöfen: Die Arbeiten kollidieren nicht mit anderen jährlich wiederkehrenden Arbeiten, so die Stadt. Jeweils im Herbst würden Straßenbäume beschnitten – eine verkehrssichernde Maßnahme. Vor jedem Winter fänden größere Baumpflanzaktionen statt. Insgesamt pflegt und begutachtet die Stadt rund 70000 Bäume im Straßenverkehrsraum und auf weiteren öffentlichen Flächen.
Alle Bäume auf Schulgrundstücken wurden den Angaben zufolge von den Stadtgärtnern in den vergangenen Wochen eingehend geprüft. Leichte Schäden würden durch baumpflegerische Maßnahmen beseitigt. Bei Mängeln und Anzeichen auf schwerwiegende Erkrankungen des Baumes werde die Untersuchung ausgeweitet, indem beispielsweise durch eine Bohrwiderstandsmessung der Grad der Holzzersetzung im Inneren des Stammes ermittelt wird.
Die bisherigen Untersuchungen hätten ergeben, dass nun 14 Bäume gefällt werden müssen.
