Hude - Bürgermeister Holger Lebedinzew hat vor, Hude bis zum Ende des ersten Quartals von einer Gemeinde zur Stadt zu machen (NWZ berichtete). Sollten Ausschüsse und Rat in diesem Monat dafür stimmen, stünden die Chancen gut, die Gemeinde mit dem neuen Titel zu schmücken. Die NWZ hat nachgefragt: Welche Hürden müsste Hude nehmen, um eine Stadt zu werden?
Svenja Mischel vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport klärt auf: „Das Innenministerium kann Gemeinden auf Antrag die Bezeichnung Stadt verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und Wirtschaftsverhältnissen ein städtisches Gepräge aufweisen.“ Ein solches sei bei einer Einwohnerzahl von mindestens 10 000 – wobei davon mindestens 5000 im Ortskern lebten – anzunehmen. Nach aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik wäre diese Hürde bereits genommen: Hude hat 15 930 Einwohner und davon genug im Ortszentrum.
„Das äußere Erscheinungsbild darf nicht vornehmlich durch Wohnsiedlungen geprägt sein, sondern muss den Eindruck vermitteln, dass der Gemeinde über ihren eigenen Bereich hinausgehende Funktionen zukommen“, zählt Svenja Mischel weiter auf. Nach der Siedlungsform trage die Gemeinde nur dann städtisches Gepräge, wenn entweder ein im Wesentlichen geschlossenes Siedlungsgebiet mit einem städtebaulichen Mittelpunkt besteht, in dem auch öffentliche und private Einrichtungen vorhanden sind.
Kulturelle Einrichtungen, Sportstätten und Bildungseinrichtungen müssten ebenfalls vorhanden sein und weiter zum städtischen Gepräge beitragen. „Es ist nicht erforderlich, dass Beispiele für jede einzelne dieser Kategorien nachgewiesen werden. Es kommt maßgeblich auf die Siedlungsstruktur der Kerngemeinde an“, erläutert Mischel. Es müsse ein Ortskern erkennbar sein, der ein Zentrum für die einzelnen Gemeindeteile bildet.
Auch das Vorhandensein von Arbeit und Leben müsse nachgewiesen werden. „Erforderlich ist, dass ein Einkaufsangebot, Unternehmen, Handwerksbetriebe und Banken oder Sparkassen vorhanden sind.“ Auch auf das Arbeitsleben der Huder selbst käme es an. „Die Einwohner der Gemeinde dürfen nur zum geringeren Teil im Bereich der Landwirtschaft tätig sein.“ Auch ein Anschluss an das Verkehrsnetz müsste nachgewiesen werden.
„Ob die Voraussetzungen von der Gemeinde Hude erfüllt werden, wäre im Einzelfall zu prüfen“, sagt Svenja Mischel abschließend.
Kein Risiko für die Gemeinde, nur eine schöne Verpackung für einen Ort mit ohnehin schon städtischem Gebilde – das verspricht der Bürgermeister im Falle einer Bewerbung. Ein Schritt nach vorn ohne Verpflichtungen – Svenja Mischel bestätigt: „Mit der Verleihung der Bezeichnung ,Stadt‘ an eine Gemeinde sind keine Rechte und Pflichten verbunden.“
