Oldenburg - Der Sommer ist noch nicht vorbei, aber die Stadtverwaltung denkt schon an den November. Mit einem Schreiben hat das Ordnungsamt in diesen Tagen Gärtnereien und Blumenhandlungen darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl am Volkstrauertag (18. November) als auch am Totensonntag (25. November) Adventsausstellungen verboten sind. Verstöße will die Verwaltung – im Gegensatz zu den vergangenen Jahren – streng ahnden. Denkbar sei ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro, teilte Annika Milz vom Pressebüro der Stadt auf Anfrage mit. Es werde auch Kontrollen geben.
Ihren Angaben zufolge ist die Regelung nicht neu. Da es aber auch im Umland Adventsausstellungen an den beiden Sonntagen gab, schritt die Ordnungsbehörde bisher nicht ein. In den vergangenen Jahren hätten aber immer mehr Oldenburger Gärtnereien und Blumenhandlungen die Vorschriften des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes ignoriert. Dies sei dem Ordnungsamt, so Annika Milz, im Vorjahr deutlich aufgefallen.
Nach Erkenntnissen der Stadt hatten 2011 immerhin zwölf Betriebe am Volkstrauertag und am Totensonntag geöffnet, um beispielsweise Kränze und Adventsgestecke zu verkaufen. Darüber beschwerten sich Firmen, die sich ans Feiertagsgesetz gehalten hatten. Sie sahen den Rechtsverstoß als „Wettbewerbsvorteil“ der Konkurrenz.
„Wir weisen schon jetzt auf das Verbot und unser konsequentes Einschreiten hin, damit die zuletzt aufgefallenen Betriebe keine Vorbereitungen für eine Adventsausstellung an den Trauertagen treffen“, erklärt Annika Milz. Im Gegensatz zu den gewerblichen Veranstaltungen seien die Basare von gemeinnützigen Vereinen von dem Verbot nicht betroffen.
